Rosenheim – Kreisbrandrat Richard Schrank hat zum Jahreswechsel darauf hingewiesen, dass das Silvesterfeuerwerk nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden darf. Beim Kauf von Knallern und Raketen, bei der Anwendung und der Auswahl der Örtlichkeit, wo sie gezündet werden, gebe es einiges zu beachten.
Feuerwerkskörper der Klasse II – dazu gehören Böller, Raketen und Batterien – dürften nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reed- und Fachwerkhäusern sowie ähnlichen Gebäuden und Einrichtungen gezündet werden und nur an Kunden ab 18 Jahren verkauft werden. Zudem bestünden in einigen Gemeinden des Landkreises örtliche Verbote für das Silvesterfeuerwerk.
Schrank empfiehlt, einen Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zu Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. „Bei Holzschupfen, Stadeln oder Waldgebieten sollte der Abstand noch wesentlich größer sein“, sagt der Kreisbrandrat. Zu besonderer Vorsicht rät er bei Raketen, weil sie eine wesentlich größere Reichweite als andere Feuerwerkskörper haben: „Durch ihre nachgegliederte Zündung kann es schnell zu einem Brand kommen.“
Feuerwerkskörper der Klasse I – dazu gehören laut Schrank unter anderem Tischfeuerwerke oder Knallerbsen – dürfen bereits an Kinder ab zwölf Jahren verkauft und überall gezündet werden. Der Kreisbrandrat empfiehlt, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die mit dem BAM-Prüfsigel versehen sind, und die Bedienungsanleitung zu beachten.re