Traunstein/Rosenheim – Mehrere Unterkünfte von Asylbewerbern im südlichen Landkreis Rosenheim filzten Polizeibeamte am frühen Morgen des 11. April 2017 (wir berichteten). Sie stellten Betäubungsmittel sicher und nahmen in Raubling, Neubeuern und Rohrdorf neun Flüchtlinge fest, gegen die bereits teils Haftbefehle bestanden.
Die Ermittlungen der Drogenfahnder der Kripo Rosenheim führten zu dem aktuellen Prozess seit Mitte November gegen sieben pakistanische Angeklagte im Alter zwischen 21 und 39 Jahren vor der Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann.
Zahlreiche Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 2016/2017 liegen den Männern zur Last. Einen eher geringen Teil davon räumten die Angeklagten an den letzten Verhandlungstagen über ihre Verteidiger ein. Bandenmäßiges Handeln, wie es ursprünglich in der Anklage hieß, ist nach Überzeugung des Gerichts nicht nachweisbar. Das hatte Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann in einer Zwischenbilanz noch vor Weihnachten konstatiert.
Ob das Verfahren im terminlich angestrebten Rahmen mit Plädoyers am 10. Januar und Urteil am 12. Januar bleibt – dahinter stehen noch kleine Fragezeichen. Möglicherweise wird das Verfahren gegen einer der Männer abgetrennt. Vier Anwälte regten gestern an, die Haftbefehle gegen ihre Mandanten außer Vollzug zu setzen. Wie berichtet, hatte das die Jugendkammer im Falle des 21-jährigen Angeklagten bereits in diesem Sinn entschieden – wegen nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdachts.
Staatsanwältin Carolin Schwegler wandte sich dagegen, weitere Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Ansonsten wäre eine geordnete Fortführung der Hauptverhandlung nicht gesichert. Das Gericht schloss sich dem an. Das Risiko, dass die Angeklagten den Folgeterminen fernblieben, sei zu groß. kd