Aus dem Gerichtssaal

5000 Opiat-Pflaster erschlichen

von Redaktion

81408 Euro waren die Schmerzpflaster wert, die sich eine 53-Jährige aus Raubling erschlich. Nun stand sie vor Gericht.

Traunstein/Rosenheim – Durch einen aufmerksamen Apotheker in Rosenheim flog Mitte 2017 ein jahrelanger massiver Drogenmissbrauch auf: Die Frau aus Raubling hatte bei 15 Ärzten im Landkreis Rosenheim, aber auch im südlichen Kreis Traunstein und in Schliersee in dreieinhalb Jahren 250 Packungen Fentanyl-Pflaster erschlichen. Der Wert der 5000 opiathaltigen Schmerzpflaster, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, belief sich auf 81408 Euro. Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verurteilte die geständige Angeklagte wegen mehrerer Drogendelikte und wegen Betrugs zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis.

Angeklagte war Leistungssportlerin

Die Anklage beschränkte sich auf 250 Taten zwischen Anfang 2014 und Mitte 2017. Die Kripo Rosenheim kam bei ihren Ermittlungen auf mindestens noch einmal die gleiche Anzahl von Fällen in der Zeit zwischen 2010 und Ende 2013, die aber nicht Gegenstand der Anklage waren. Die zehnfach, darunter einschlägig wegen Betäubungsmitteln vorbestrafte Angeklagte war früher Leistungssportlerin und bayerische Meisterin. In den 1990er-Jahren bekam sie Drogenprobleme. Wegen der Schmerzen durch eine Hüftarthrose erhielt sie 2010 Fentanyl-Pflaster. Der Wirkstoff ist eine schnell abhängig machende synthetische Droge.

Die 53-Jährige klebte die Pflaster allerdings nicht auf die Haut, sondern lutschte sie aus. Um an das begehrte Suchtmittel zu gelangen, suchte die Raublingerin im Abstand von zwei Wochen wechselnde Ärzte in drei Landkreisen auf, legte ihre Krankenversicherungskarte vor und gab immer Hüftprobleme an. In einigen Praxen war sie mehrfach in passendem Zeitabstand. Dazu fragte der Vorsitzende: „Das kann doch nicht sein, dass man wegen einer Hüft-OP jahrelang Fentanyl bekommt?“ Die Angeklagte erklärte, niemand habe sie näher gefragt oder sie zum Beispiel zu einem Orthopäden geschickt. Sie habe das Medikament gebraucht: „Der Körper gewöhnt sich daran.“ Letztlich habe sie alle zwei bis drei Stunden ein neues Pflaster benötigt, sechs bis sieben Stück pro Tag.

Ärzte und Kasse

zu leichtfertig?

Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim betonte, einer der betreffenden Ärzte habe allein nach und nach 44 Packungen zu je zehn oder 20 Pflastern verschrieben: „Eigentlich hätte es bei den Ärzten doch mal im Computer aufploppen müssen. Auch bei der Krankenkasse hätten die Warnglocken klingeln müssen.“ Die 53-Jährige erwiderte, sie habe nie persönlich mit den Ärzten sprechen müssen, sondern die Rezepte stets von Arzthelferinnen erhalten. „Ärzte sind leichtfertig“, so die Angeklagte wörtlich.

Ein Rosenheimer Kripobeamter schilderte, auf die Spur der 53-Jährigen sei man durch den Apotheker gekommen, der seinen Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch der Inspektion Rosenheim meldete. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sei die Kripo auf nur drei Stück Pflaster gestoßen. Ermittlungen bei der geschädigten Betriebskrankenkasse hätten dann den wahren Umfang des Betrugs ans Tageslicht gebracht.

„Die Ärzte haben keinen Schaden. Das schlägt doch alles bei der Krankenkasse auf. Die Pflaster sind nicht billig“, meinte Richter Wolfgang Ott. Unangenehme Fragen wies eine Mitarbeiterin der besagten Krankenkasse zurück. Ihr Unternehmen betreue rund 550000 Patienten. Eine Krankenkasse habe keine Kontrollfunktion über Ärzte mit Kassenzulassung.

Ott: „Ärzte-Hopping muss doch auffallen“

Diese seien per Vertrag ermächtigt, Rezepte auszustellen. Der Richter sprach von „einem Fehler im System“, den er nicht nachvollziehen könne. „Ärzte-Hopping“ müsse doch auffallen. Die Zeugin entgegnete, das sei derzeit nicht möglich. Erst im Chip einer geplanten neuen Krankenkassenkarte würden Ärztebesuche und Krankheitsverlauf erfasst.

In einem psychiatrischen Gutachten wurde der voll schuldfähigen Angeklagten zwar eine süchtige Fehlhaltung attestiert. Eine Unterbringung zum Entzug wurde aber nicht empfohlen, da die 53-Jährige eine Zwangstherapie verweigert hatte. Die Frau begründete das damit, dass sie eine Therapie absolvieren wolle, aber nicht in geschlossener Umgebung.

Staatsanwältin Daniela Bachmayr plädierte auf vier Jahre Freiheitsstrafe und Einziehung von rund 81000 Euro. Jede der 250 Taten falle in den Verbrechensbereich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die enorme Menge an Fentanyl-Pflastern hätte bei Gebrauch gemäß ärztlicher Verordnung für 80 Jahre gereicht. Nur zu einem geringen Teil strafmindernd wertete Bachmayr das aktuelle System aus Krankenkassen und Vertragsärzten: „Das System hat es der Angeklagten leicht gemacht.“

Der Verteidiger bezeichnete den Strafantrag der Staatsanwältin als „weit überzogen“. Die 53-Jährige mit ihrem „Geständnis ohne Wenn und Aber“ sei seit vielen Jahren abhängig von Opiaten. Motiv der Taten sei gewesen, „die Schmerzen einzudämmen und den Suchtdruck zu befriedigen“. Eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren und sieben Monaten sei angemessen. Der Anwalt bat das Gericht, im Urteil die Zustimmung zur ambulanten Therapie zu erteilen.

53-Jährige wird

zur Kasse gebeten

Letzterem entsprach Richter Ott. Positiv habe sich das Geständnis ausgewirkt – auch wenn die Taten weitgehend nachzuweisen gewesen wären. Der 53-Jährigen seien die Straftaten „sehr, sehr leicht gemacht worden“. Zum Thema „Einziehung“ von Geld als Schadenswiedergutmachung erläuterte Ott: „Seit einigen Monaten ist eine Einziehung von Gesetzes wegen obligatorisch.“ Dahinter stehe das Motto „Straftaten sollen sich nicht lohnen.“ Könne die Angeklagte nicht zahlen, könne sie einen Insolvenzantrag stellen.

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