Landkreis sucht Jugendschöffen

von Redaktion

Bewerbung möglich bis 23. Februar

Rosenheim – Für das Jugendschöffengericht Rosenheim und für die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein werden für 2019 bis 2023 Laienrichter gesucht. Das Jugendamt des Landkreises Rosenheim ist aufgefordert, eine Vorschlagsliste zu erstellen. Interessenten werden gebeten, sich bis 23. Februar bei ihrer Gemeindeverwaltung zu melden.

Letztlich bleibt es dem Jugendhilfeausschuss vorbehalten, die Jugendschöffen dem Gericht vorzuschlagen. Erste Voraussetzung für das Ehrenamt ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Amt verlangt zudem Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Fitness, um Verhandlungen konzentriert zu folgen. Das Mindestalter beträgt 25, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch im Bezirk des Amtsgerichts wohnt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Ausdrücklich erwünscht sind Deutsche mit Migrationshintergrund.

Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie zudem in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Darüber hinaus wird bei Jugendschöffen eine erzieherische Befähigung und Erfahrung vorausgesetzt.

Infos beim Kreisjugendamt unter Telefon 08031/ 3922301 sowie Formulare zur Jugendschöffenwahl unter www.landkreis-rosen- heim.de/jugendamt/.re

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