Über drei Jahre Gefängnis für Thailänderin

Frau greift nach Demütigung zum Hammer

von Redaktion

Die neue Freundin stand quasi schon vor der Tür. Dann musste sie für die Frau auch noch eine Luftmatratze kaufen. Das hat eine Thailänderin offenbar dazu getrieben, mit einem Hammer auf ihren schlafenden Lebensgefährten einzuschlagen. Jetzt muss sie über drei Jahre ins Gefängnis.

Traunstein/Gars – Drei Jahre und drei Monate Gefängnis wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung – so lautete gestern das Urteil des Schwurgerichts Traunstein. Durch einen Hammerschlag gegen den Kopf war das im Bett schlafende Opfer (58) in seiner Wohnung in Gars am 29. April 2017 aufgewacht. Seine langjährige Lebensgefährtin (54) aus Thailand schlug mehrmals mit dem ein Pfund schweren Werkzeug zu. Der Mann hatte Glück. Er trug sieben Kopfplatzwunden, aber keine Brüche davon.

Die in ärmlichsten Verhältnissen in Thailand aufgewachsene Angeklagte kam 1990 nach Deutschland, geriet in Berlin an einen Alkoholiker, lernte 2011 das spätere Opfer in Mönchengladbach kennen. Trotz der Trennung 2014 holte er sie 2015 nach Gars. Sogar von Heirat war die Rede. Der 58-Jährige kümmerte sich um die kranke Frau, besuchte aber auch wieder häufig „Etablissements“ und trank reichlich Alkohol.

Am Nachmittag des Tattags kaufte er für eine neue Freundin, die in Kürze zu ihm kommen sollte, eine Luftmatratze – die die Angeklagte bezahlen musste, weil er seine Geldkarte nicht dabei hatte. Nach dem Abendessen sah das Paar im Schlafzimmer gemeinsam etwas im Fernsehen an. Der alkoholisierte Mann schlief ein.

Der erste Schlag mit dem 31 Zentimeter langen Stahlhammer gegen 22.15 Uhr riss den ahnungslosen 58-Jährigen aus dem Schlaf. Wo sich die weiteren Schläge ereigneten, darüber gab es unterschiedliche Versionen. Der Rechtsmediziner bezeichnete das Bett bei den meisten Schlägen als wahrscheinlichsten Tatort.

Die Angeklagte blieb dabei: Der 58-Jährige habe nach dem ersten Schlag die Bierflasche ergriffen und sei ihr hinterher. Da habe sie mehrmals zugehauen. Verteidiger Jürgen Pirkenseer aus Piding erklärte namens seiner Mandantin: „Wo sie ab dem zweiten Mal zugeschlagen hat, weiß sie nicht.“

Die 54-Jährige habe sich an dem Abend „nicht mehr wie ein Mensch gefühlt“: „Dass es vorher andere Frauen gab, hat sie immer weggesteckt. Auch was mit ihrem Geld passiert ist, hat sie akzeptiert – aber nicht, dass sie eine Luftmatratze kaufen musste und jetzt eine andere Frau kommt. Sie fühlte plötzlich, der Pakt, sich gegenseitig zu versorgen, bricht auseinander. Das hat eine solche Wut ausgelöst, dass sie zum Hammer gegriffen hat.“

Die psychiatrische Sachverständige erklärte, der Matratzenkauf habe eine „akute Kränkung“ bedeutet. Zusammen mit der Vorgeschichte spreche das für eine Erschütterung und psychische Belastung in Form einer möglichen tief greifenden Bewusstseinsstörung.

„Sie wollte den Mann töten. Er erwartete keinen Angriff.“ So überschrieb Staatsanwalt Dr. Martin Freudling sein Plädoyer auf vier Jahre Freiheitsstrafe. Der 58-Jährige sei glaubwürdig, das rechtsmedizinische Gutachten bestätige den angeklagten Sachverhalt. Zudem habe die 54-Jährige bei der Polizei eingestanden, sie habe den 58-Jährigen umbringen wollen.

Nebenklagevertreter Dirk Grönemeyer aus Mühldorf beantragte dreieinhalb Jahre Haft. Er verstehe die Angeklagte, ihre Enttäuschung, ihre Rage, ihr Ausrasten – nicht aber die Tat: „Hätte sie die Schläfe getroffen, wären die Verletzungen wesentlich schwerer.“ Der 58-Jährige habe nicht alles weggesteckt, leide unter Schlafstörungen. Er wolle eine „angemessene, aber keine extrem harte Strafe“ für die Angeklagte.

Verteidiger Jürgen Pirkenseer forderte drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Andere Frauen habe die 54-Jährige immer hingenommen, sie habe alles in sich hineingefressen. An jenem Tag aber sei sie „wie ein Ding behandelt worden“. Die Angeklagte falle aus dem gewohnten Täterschema heraus und sei, auch aufgrund ihrer Erkrankung, extrem haftempfindlich. Die Thailänderin bedauerte im „letzten Wort“: „Es tut mir leid, was geschehen ist.“

Im Urteil betonte Vorsitzender Richter Erich Fuchs, die Beziehung des Paars sei nur mehr eine Zweckgemeinschaft gewesen. Die 54-Jährige habe stets alles für den Mann getan. Er habe sich abgewandt und eine neue Partnerin gewollt. Ihre gesamte Lebensplanung sei an dem Tag am Ende gewesen: „Ihr war bewusst, dass sie hinausgeworfen wird.“ Die Schläge seien im Bett erfolgt. Einen Tötungsvorsatz habe die Kammer bejaht, wegen ihrer schwachen körperlichen Kräfte habe die Angeklagte bewusst auf den Schlafenden eingeschlagen. Die Tat sei nicht ausschließbar im Affekt begangen worden. kd

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