Waffen straffrei abgeben
Strengere Aufbewahrungsvorschriften
Rosenheim – Das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes ist seit 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Darin gibt der Gesetzgeber den Bürgern bis zum 1. Juli die Gelegenheit, Waffen oder Munition, die sie unerlaubterweise zu Hause haben – beispielsweise durch zufällige Speicherfunde – bei der Polize