Waffen straffrei abgeben

von Redaktion

Strengere Aufbewahrungsvorschriften

Rosenheim – Das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes ist seit 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Darin gibt der Gesetzgeber den Bürgern bis zum 1. Juli die Gelegenheit, Waffen oder Munition, die sie unerlaubterweise zu Hause haben – beispielsweise durch zufällige Speicherfunde – bei der Polizeidienststelle oder der jeweiligen Waffenbehörde straffrei abzugeben.

Normalerweise stellt der unerlaubte Waffenbesitz eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Gebühren fallen für die Abgabe nicht an. Die Waffen und die Munition werden an die Waffenverwertungsstelle des Bayerischen Landeskriminalamtes weitergeleitet.

Die Waffenbehörden des Stadt- und Landkreises Rosenheim weisen darauf hin, dass das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder Munition sowie die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr dazu führt, die Strafverzichtsregelung in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren schraubt das Änderungsgesetz die Anforderungen an die Aufbewahrung für Schusswaffen und Munition nach oben. So sind diese künftig in speziellen Sicherheitsbehältnissen mit mindestens Widerstandsgrad „0“ aufzubewahren. Die neuen Anforderungen schreiben vor, dass die Behältnisse deutlich schwieriger aufzubrechen sind. Für die bereits in Besitz befindlichen Behältnisse ist eine faire Bestandschutzregelung im Gesetz verankert.

Infos unter www.rosenheim.de oder unter landkreis-rosenheim.de.re

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