Feldkirchen-Westerham – Für das Hochwasser-Rückhaltebecken Feldolling, das für den Hochwasserschutz in Rosenheim und Kolbermoor von großer Bedeutung ist, hat die Regierung von Oberbayern jetzt ein „ergänzendes Planfeststellungsverfahren“ abgeschlossen. Die geänderten Unterlagen liegen nun öffentlich zur Einsicht aus.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim plant einen gesteuerten Flutpolder zur Hochwasserrückhaltung im Ortsteil Feldolling der Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Dieser soll den Hochwasserschutz im unteren Mangfalltal verbessern. Der Flutpolder wird eine Fläche von gut 112 Hektar umfassen. Das Hochwasserrückhaltebecken soll mit einem Volumen von rund 6,62 Millionen Kubikmetern gezielt und nachhaltig zur Abflussreduzierung in der Mangfall beitragen und die Siedlungsräume vor extremen Hochwasserereignissen schützen, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten können.
Bereits im Dezember 2014 hat die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben erlassen. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham und weitere Betroffene haben jedoch Klage gegen den Beschluss erhoben und artenschutzrechtliche Defizite geltend gemacht. 2016 hat das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim daraufhin ergänzte Planunterlagen vorgelegt. Diese enthalten nun unter anderem eine vom Vorhabenträger überarbeitete spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Zauneidechse, den Biber und die Haselmaus.
Die Regierung von Oberbayern hat die geänderten Unterlagen geprüft und Ende Dezember 2017 einen Planergänzungsbeschluss erlassen. Der Beschluss mit den geänderten Planunterlagen wird bis zum 29. Januar 2018 in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham und dem Markt Bruckmühl zur Einsicht ausliegen. Denjenigen, die Einwände erhoben hatten, hat die Regierung den Planergänzungsbeschluss zugestellt. Er ist zudem ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.