Rosenheim – Das ist keine Faschingsgaudi: Alkohol hinterm Steuer. Allein 2017 ereigneten sich zur Faschingshochzeit 39 Alkoholunfälle im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. 167 Fahrzeuglenker zog die Polizei aus dem Verkehr. 60 Unbelehrbare standen unter Drogeneinfluss. 45-mal verhinderte die Polizei eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt. Zahlen, die laut Polizei für sich sprechen und belegen, dass die anstehenden, verstärkten Kontrollen in der heißen Phase des Faschingstreibens notwendig sind.
Alkohol am Steuer zerstört Existenzen
Die Beamten appellieren an die Vernunft der Narren: Alkohol und Drogen hinterm Steuer sind gefährlich und führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten. Sie kosten nicht nur viele Menschenleben, sondern zerstören ganze Familien. Alkohol-Fahrten werden daher hart bestraft. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto drohen Geldstrafen, die laut Polizei nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen.
Polizeioberrat Martin Irrgang, Leiter verkehrspolizeiliche Aufgaben beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd, empfiehlt den Narren, sich bereits vor dem Feiern Gedanken über den Heimweg zu machen: „Wir wollen ihnen nicht die Freude am Fasching verderben. Uns ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer gesund und sicher nach Hause kommen. Deshalb ist es ratsam und empfehlenswert, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen.“
Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor.
Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich laut Polizei entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von den Beamten erwischt worden ist. Noch teurer wird es für Verkehrssünder, die 1,1 und mehr Promille Alkohol im Blut haben.
Jedoch droht bereits ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille der Führerscheinentzug. Für die ganz Unbelehrbaren schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung des Führerscheins erst einmal, ob der Betroffene überhaupt noch dazu geeignet ist, erneut ein Kraftfahrzeug zu führen.