Nach Sturz Klage auf Schmerzensgeld

In Bädern kann es rutschig sein

Am Rande des Erlebnisbeckens im Prienavera war eine 55-Jährige auf rutschigen Fliesen gestürzt und hatte sich einen Berstungsbruch der Wirbelsäule zugezogen. Foto Archiv Berger

Am Rande des Erlebnisbeckens im Prienavera war eine 55-Jährige auf rutschigen Fliesen gestürzt und hatte sich einen Berstungsbruch der Wirbelsäule zugezogen. Foto Archiv Berger

Wer ins Hallenbad geht, muss damit rechnen, dass die Fliesenböden rutschig sind. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) München. Eine Frau hatte sich bei einem Sturz im Prienavera verletzt und Schmerzensgeld gefordert. Ihr Anwalt will in Revision gehen, falls das OLG die Klage wie angekündigt abweist.

Von Dirk Breitfuß

Prien – Eine heute 55-Jährige war im August 2015 auf den Fliesen am Rand des Erlebnisbeckens im Prienavera gestürzt. Die Frankfurterin hatte sich nach Angaben ihres Anwalts Winfried Altendorfer einen „Berstungsbruch der Wirbelsäule“ zugezogen, lange im Krankenhaus gelegen und „Dauerschäden“ davonget

Samstag, 18. April 2026

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