Rosenheim – Wofür eine Fachzeitschrift gut sein kann. Als der Kreisbrandrat kürzlich in dem Feuerwehrmagazin „Florian kommen“ blätterte, stieß er auf das brisante Thema, das jetzt auch das bayerische Innenministerium beschäftigt. Eher beiläufig wurden da die Auswirkungen einer bereits seit Anfang November 2017 auf österreichischen Autobahnen geltenden neuen Mautregelung für Einsatzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erläutert. Für grenznahe Feuerwehren bedeutet dies konkret, dass entsprechende Fahrzeuge mautfrei auf einer österreichischen Autobahn unterwegs sein dürfen, sofern sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz ausrücken. Auf der Rückfahrt gilt für die Feuerwehrautos dann allerdings Mautpflicht.
20 Fahrzeuge
sind betroffen
„Eine lächerliche Regelung, die die Grenzen des Anstandes verletzt“, sagt der Kreisbrandrat fassungslos. Die Feuerwehren im Grenzgebiet der Region hätten ein „Superverhältnis“, die Nachbarschaftshilfe funktioniere einwandfrei. Für Schrank steht außer Zweifel, dass die Österreicher einlenken müssen, wollen sie die guten nachbarschaftlichen Beziehungen nicht unnötig belasten. Allein im Landkreis Rosenheim seien von der Neuregelung etwa 20 Einsatzfahrzeuge der Wehren Kiefersfelden, Mühlbach, Oberaudorf, Aschau und Sachrang betroffen, rechnet der Kreisbrandrat vor. Bisher habe man die Fahrzeuge nicht mit einer Vignette ausgestattet und wolle dies auch künftig nicht tun, sagt Schrank.
Dass er über die Neuregelung nicht von offizieller Seite erfahren, sondern durch die Lektüre der Fachzeitschrift davon Kenntnis erlangt hat, lässt ihn zu dem Schluss kommen, dass andere betroffene Feuerwehren in Bayern diese noch gar nicht kennen. Schrank hat sich mittlerweile jedenfalls an den zuständigen Landtagsabgeordneten Otto Lederer gewandt und ihn um Unterstützung gebeten. Der wiederum wandte sich an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit der Bitte, er möge bei den zuständigen Stellen in Österreich auf eine Rücknahme der Regelung drängen. „Ich hoffe, dass eine unbürokratische Lösung für unsere Feuerwehren gefunden werden kann, damit diese im Notfall auch außerhalb Bayerns Hilfe leisten können, ohne dafür zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden“, schreibt der Abgeordnete, der selbst lange Jahre bei der Feuerwehr aktiv war.
Das Innenministerium wurde nach eigenem Bekunden bereits vom Bayerischen Landesfeuerwehrverband auf das Problem aufmerksam gemacht. Es gab einen Kontakt mit dem Bundesinnenministerium in Wien, am 17. Januar wurde darüber hinaus die für den Vollzug der Mautordnung zuständige Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungsaktiengesellschaft (ASFINAG) angeschrieben. Von ihr wollte das Ministerium die Gründe für die Neuregelung wissen und erkundigte sich zudem nach Möglichkeiten, Feuerwehrautos aus Bayern bei der Rückfahrt von Einsätzen in Österreich von der Mautpflicht zu befreien. Eine Antwort steht bisher aus. Lediglich der Eingang des Schreibens aus München wurde bestätigt. „Wir bleiben selbstverständlich an der Sache dran“, verspricht stellvertretender Pressesprecher Martin Scholtysik in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.
Auch Volker Höferl, Pressesprecher des Österreichischen Bundesverkehrsministeriums, verweist auf die Zuständigkeit der ASFINAG. Von ihr gab es bis gestern Abend keine Antwort.