Traunstein/Prien –Musste eine 38 Jahre alte Frau in Prien sterben, weil sie den 30-jährigen afghanischen Asylbewerber Hamidullah M. zum Christentum bekehren wollte? Erstach der Täter die konvertierte Frau, weil er sich als Moslem „Pluspunkte im Paradies“ erhoffte? Lagen die Wurzeln der Tat in seiner Vergangenheit mit Gewalt, Blut und Tod? Oder im Frust über die Ablehnung des Asylantrags? Diese Fragen wird das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs am Freitag um 10 Uhr bei der Urteilsverkündung beantworten.
Der Angeklagte lebte seit Ende 2013 in Prien. Dort traf er wenige Male mit der 38-Jährigen zusammen, die zum christlichen Glauben gewechselt war, als Übersetzerin arbeitete und mit ihren vier Söhnen im Alter zwischen fünf und 21 Jahren am Chiemsee „in Frieden leben wollte“, so einer der Söhne vor Gericht.
Der 30-Jährige entdeckte die Landsfrau am 29. April 2017 vor dem Einkaufsmarkt Lidl. Er radelte in seine Unterkunft, holte ein Schlachtermesser und kehrte zum Geschäft zurück. Als die 38-Jährige mit den zwei jüngsten Buben aus dem Laden kam, lief er über die Straße und stach völlig unvermittelt von hinten zu. Mindestens 16 Stiche verursachten schwerste Verletzungen. Das Opfer verblutete auf dem Weg ins Krankenhaus.
Nach dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Stefan Gerl, der sich auf Angaben des Angeklagten berief, trug der 30-Jährige den Tötungswillen schon vorher in sich. In Deutschland sei er „chronisch unzufrieden“ gewesen, durch den Ablehnungsbescheid habe sich „viel Wut aufgestaut“. Dr. Gerl sah ein Motivbündel aus Unterlegenheits- und Kränkungsgefühlen gegenüber einer erfolgreichen Frau. Der 30-Jährige habe sich als „eine Art Looser“ gefühlt.
Ungewöhnlich viele Zuhörer im Gegensatz zu den ersten Tagen verfolgten gestern die Plädoyers. Der Mann auf der Anklagebank blickte meist zu Boden. Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner sah alle Punkte der Mordanklage bestätigt – einschließlich der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Der Grund für das Verbrechen seien der Glaubenswechsel der muslimischen Frau zum Christentum und ihre Versuche, auch den 30-Jährigen dazu zu bewegen. Dr. Mößner bezeichnete andere Motive wie Frust über den Ablehnungsbescheid als denkbar. Dies sei jedoch „Spekulation“.
Der 30-Jährige habe in der Hauptverhandlung – unglaubhafte – Erinnerungslücken vorgegeben, dem psychiatrischen Sachverständigen aber den Tathergang genau geschildert. Eine „spontane Tat“ schloss der Staatsanwalt aus: „Er war beherrscht und durchdacht.“ Dass der Täter auf offener Straße immer wieder derart massiv auf die Frau losging, führte bei Dr. Mößner zu dem Eindruck, dass er die Frau „möglichst öffentlichkeitswirksam töten“ wollte.
Die zwangsläufige Sanktion für Mord sei eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dazu beantragte der Staatsanwalt, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen wegen zweier Mordmerkmale und der Tötung der Frau vor den Augen der kleinen Kinder – „die noch heute unter dem Tod der Mutter leiden und noch lange leiden werden“.
Nebenklagevertreterin Stephanie Vogt schloss sich namens der Schwester und des Bruders des Opfers an. 14 Tage vor der Tat habe der 30-Jährige einem Bekannten gegenüber eine „Überraschung“ angekündigt: „Er hat an dem Tag entschieden, die Frau zu töten.“ Der Glaubenswechsel und „weil sie es gewagt hat, ihn darauf anzusprechen“ – darin liege das Motiv. Das spiegelten die Tatbegehung und die Opferauswahl wider.
„Ein Zeichen großer Zivilcourage.“
Anwältin Stephanie Vogt
Vogt: „Alle Zeugen haben widerlegt, die Frau sei fanatisch vorgegangen.“ Der Täter habe „vielfach versucht, die Schuld auf die Frau zu verschieben, aber auch auf den Helferkreis, von dem er sich nicht genügend unterstützt fühlte“. Dank zollte die Anwältin allen Helfern, die versucht haben, das Opfer zu retten: „Das war ein Zeichen großer Zivilcourage.“ Nebenklageanwältin Ute Staudacher fügte an: „Vier Kinder haben den Mittelpunkt ihrer Familie verloren. Ihr Leben wird nie wieder so sein, wie es war.“
Auch Verteidiger Harald Baumgärtl plädierte auf Mord und lebenslänglich, allerdings nicht auf „besondere Schwere der Schuld“. Er gehe einzig vom Mordmerkmal Heimtücke aus. Die „furchtbare Jugend“ des 30-Jährigen rechtfertige nichts. Die Lebensumstände müssten aber bei einer eventuellen Schwere der Schuld berücksichtigt werden.
Aus seiner Sicht sei das Tatmotiv nicht eindeutig festzustellen. In der Hauptverhandlung hätten Zeugen gesagt, die Frau habe nicht versucht, jemand zu bekehren. Baumgärtl dazu: „Warum sollte sie es dann gerade beim Angeklagten getan haben?“ Gegen religiöse Hintergründe spreche auch das Verhalten des Täters, der Alkohol getrunken, Cannabis geraucht und Bordelle besucht habe.
Baumgärtls Fazit: „Aus meiner Sicht bleibt das Motiv im Großen und Ganzen offen.“ Das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ sei nicht nachgewiesen.
Im „letzten Wort“ wandte sich der Angeklagte Hamidullah M. an die Familie: „Ich möchte mich entschuldigen bei den Hinterbliebenen für das, was geschehen ist. Bis heute ist mir nicht klar, was in meinem Kopf geschehen ist.“