Gefängnisstrafen und beschlagnahmte Autos

Im Fahndungsnetz der Bundespolizei

von Redaktion

Neben Migranten ohne Papiere erwischt die Bundespolizei an der Kontrollstelle auf der A93 immer wieder Urkundenfälscher, Autofahrer ohne gültigen Führerschein, gestohlene Pkw oder polizeilich gesuchte Personen.

Rosenheim/Kiefersfelden – Am Mittwoch verhafteten die Kontrollbeamten einen Georgier in einem Reisebus. Der 28-Jährige war laut Fahndungscomputer wegen Diebstahls zu einer Zahlung von 600 Euro verurteilt worden. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, musste er im Bernauer Gefängnis eine 30-tägige Freiheitsstrafe antreten. Einem Serben blieb ein 60-tägiger Haftaufenthalt erspart, da er seine Justizschulden von 1200 Euro begleichen konnte. Er hatte gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen.

Mehrere Männer mussten bis Mittwochnachmittag in der Kontrollstelle auf der Inntalautobahn ihre Autos stehen lassen. So hatte ein 40-jähriger Schwede lediglich einen befristet ausgestellten Führerschein, der 2016 abgelaufen war. Einem Russen (27) war von deutschen Behörden das Recht aberkannt worden, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Dieselbe Aberkennung stellten die Beamten auch bei einem gleichaltrigen indischen Autofahrer fest. Die verständigte Rosenheimer Verkehrspolizei übernahm die Ermittlungen.

Wegen Hehlerei ermittelt die Polizeiinspektion Fahndung gegen einen kasachischen Staatsangehörigen. Er saß am Steuer eines Pkws, dessen Typenschild augenscheinlich gefälscht worden war. Erste Nachforschungen bei der Kontrolle der Bundespolizei auf der A93 haben ergeben, dass es sich bei dem Wagen mit einem Wert von etwa 20000 Euro um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

In die Justizvollzugsanstalt Gablingen brachten die Bundespolizisten einen Ghanaer, der ebenfalls nahe Kiefersfelden gestoppt wurde. Bei der Durchsuchung des 47-Jährigen fanden die Beamten einen italienischen Führerschein, der als Fälschung entlarvt werden konnte.

Aufgrund der klaren Sachlage wurde der in Italien registrierte Afrikaner bereits einen Tag nach seiner Festnahme im „beschleunigten Verfahren“ vom Rosenheimer Amtsgericht wegen des Urkundendelikts zu 1050 Euro Geldstrafe verurteilt. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der Verurteilte für 70 Tage ins Gefängnis.

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