süchtigen Dealer verurteilt

Ein Leben im Drogensumpf

von Redaktion

Stadtbekannter Heroinhändler erneut hinter Gittern – Sein Bruder ist schon tot

Rosenheim – Drogenhandel mit Heroin in 58 Fällen, so lautete die Anklage vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann. Dahinter verbirgt sich eine mehr als traurige Geschichte von zwei Brüdern, die tief im Drogensumpf versanken.

Im Jahr 2000 war der Angeklagte, ein Handwerker (37) aus Kasachstan, nach Deutschland gekommen, wo er schnell zu einem wesentlichen Faktor in der Rosenheimer Drogenszene wurde. Er selber war heroinsüchtig – und dass sein Bruder mit 27 Jahren an dieser Droge gestorben war, konnte ihn ebenso wenig aus der Sucht reißen wie die beiden langjährigen Haftstrafen, zu denen er 2005 und 2010 verurteilt worden war. Auch Therapieaufenthalte in der geschlossenen Unterbringung vor zwölf und vor sieben Jahren waren erfolglos.

Die Sucht ist teuer und mit einem normalen Einkommen kaum zu finanzieren. Und selbst ein normales Einkommen ist für einen Junkie oft in weiter Ferne, da sich die Drogenabhängigkeit oft einer geregelten Arbeit im Weg steht. So gibt es für Betroffene häufig nur zwei Möglichkeiten der Sucht-Finanzierung: Diebstahl oder Handel mit der Droge. Der Angeklagte wählt seit Jahren die zweite Variante.

Zeitweise der Kopf der Drogenhändlerszene

Der Gutachter, Chefarzt Dr. Stefan Gerl aus dem InnSalzach-Klinikum, der den Angeklagten seit über zwölf Jahren kennt, sprach davon, dass dieser über geraume Zeit als der Kopf des Rosenheimer Drogenhandels gegolten habe. Zuletzt wurde er in der Untersuchungshaft mit einem Methadon-Programm substituiert.

Dr. Gerl erklärte, dass der Rosenheimer ein neuerliches Therapieprogramm wohl nur erfolgreich absolvieren kann, wenn er von sich aus bereits vor Antritt auch das Methadon absetzen würde und somit beweise, dass es ihm mit der Therapie ernst sei.

Wenn so ein Mann wieder aus dem Gefängnis kommt, hat die Polizei immer ein Auge auf ihn. Auch das Telefon wird überwacht. Kaum ein Beteiligter verlangt am Telefon nach Drogen, doch die dabei benutzten „Tarnumschreibungen“ sind der Polizei geläufig.

Aus den Telefonkontakten gingen Polizei und Staatsanwaltschaft von 58 Fällen des Handels aus. Nun ist es eine Sache, zu wissen, dass sich da zwei Leute zu einer Drogenübergabe treffen. Eine andere Sache aber, dies unbemerkt zu beobachten und schlüssig zu beweisen.

Das war auch der Schwachpunkt in der Anklage. Bei der Befragung durch den Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Markus Frank musste der Kriminalbeamte vom Rosenheimer Drogendezernat einräumen, dass man tatsächlich nur in drei Fällen über hieb- und stichhaltige Beweise verfüge.

Diesmal sind es

16 Monate Gefängnis

Weil das Gericht die Beweiswürdigung noch durch weitere Fakten erhärtet wissen wollte, vertagte man sich, um gegebenenfalls beteiligte Zeugen zu hören.

Rechtsanwalt Dr. Frank bat beim zweiten Termin um ein Rechtsgespräch, in dessen Verlauf er anbot, dass sein Mandant sich geständig zeige – vorausgesetzt, dass Staatsanwaltschaft und Gericht bei den unbewiesenen Punkten der Anklage einer Einstellung zustimmen. Das konnten diese zusagen, wobei sie im Gegenzug eine Verurteilung zwischen zwölf und 18 Monaten in Aussicht stellten.

Eine Bewährungsstrafe war angesichts der Vorstrafen nicht in Betracht gekommen. Im Rahmen dieser Verständigung wurden auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgetragen. Das Urteil lautete entsprechend: 16 Monate Haft und Unterbringung in einer geschlossenen Therapieanstalt. Die Drehtüre zwischen einem Leben im Drogensumpf und dem Gefängnis ist damit wieder in Bewegung.

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