Rosenheim – Der BDK hat sich für die Legalisierung der Droge ausgesprochen, um Konsumenten vor Kriminalisierung zu schützen. Für Autofahrer soll es allerdings weiterhin tabu sein, bekifft am Steuer zu sitzen. Befürworter dieser Forderung führen unter anderem ins Feld, Polizei und Justiz könnten bei einer Legalisierung von Cannabis-Genuss ihre Ressourcen anderweitig besser einsetzen, die sie derzeit für die Verfolgung von Konsumenten benötigen.
Der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim hat eine andere Sicht auf die Dinge. „Gesundheitsgefährdende Stoffe dürfen nicht legalisiert werden, nur weil sie den Sicherheitsbehörden Aufwände bereiten. Das machen andere Phänomene auch.“ Bei realistischer Betrachtung müsse man davon ausgehen, dass die Zahl der Cannabis-Konsumenten zunehmen wird, wenn der Genuss straffrei ist. Regelmäßiger Cannabis-Konsum könne aber nach Meinung von Fachleuten gerade bei jungen Menschen teils schwere psychische Krankheiten hervorrufen – beispielsweise Depressionen oder Schizophrenie.
Nicht als Argument für die Aufhebung des Verbots gelten lassen will Kopp auch den Hinweis auf die Tatsache, dass Alkohol vom Gefahrenpotenzial her gesehen mit Cannabis gleichzusetzen ist und eine Legalisierung des Konsums dieser Droge deshalb nur „fair“ wäre. Dass Alkohol gesundheitsgefährdend sein kann, steht für den Polizeipräsidenten außer Frage, dennoch: „Natürlich haben wir auch übermäßig alkoholisierte Personen, die die Polizei immer wieder zeitintensiv beschäftigen. Ich verstehe aber gerade deshalb nicht, warum wir uns mit der Legalisierung von Cannabis, einem weiteren Rauschmittel, zusätzliche Probleme schaffen sollten.“
Was die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft, könne die vom Cannabis-Konsum ausgehende Gefahr mit dem Genuss von Alkohol gleichgesetzt werden, so Kopp. Die Polizeistatistik lasse den Schluss zu, dass die Risikobereitschaft eher zunehme, ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss zu führen. „Für mich nicht zuletzt auch ein Ergebnis einer öffentlichen und ideologisch geführten Diskussion, in der Cannabis verharmlost wird“, ist der Polizeipräsident überzeugt. Käme es zu einer Legalisierung, befürchtet Kopp zudem einen „Tourismus von Cannabis-Liebhabern“ aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland, der gerade für die südlichste Region des Landes und damit für den Zuständigkeitsbereich des von ihm geführten Polizeipräsidiums von „signifikanter Bedeutung“ wäre. Bereits jetzt würden auf einschlägigen Internet-Blogs die besten Reiseziele für Cannabis-Liebhaber vermarktet. „Auf derartige Touristen und die damit verbundenen Auswirkungen würde ich aus polizeilicher Sicht bei uns gerne verzichten“, hebt Kopp in einer Pressemitteilung hervor.
Für ihn gibt es auch einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis. Ein Glas Wein oder eine Halbe Bier könne man durchaus zum „reinen Genuss“ trinken. „Anders als beim verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol führt Cannabis-Konsum immer zu einem Rauschzustand.“