Bad Aibling – Dreh- und Angelpunkt ist ein auf 50 Jahre ausgelegter Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1969, den die Stadt damals noch mit dem Landkreis Bad Aibling schloss. Er besagt unter anderem, dass der Landkreis für den Unterhalt des Museums aufkommen muss, und enthält auch ein sogenanntes Heimfallrecht, das die Rückgabe des Gebäudes nach Ablauf des Vertrages regelt.
Der Landkreis Rosenheim trat als Rechtsnachfolger des Landkreises Bad Aibling in den Vertrag ein, eine Verlängerung der im Herbst 2019 auslaufenden Vereinbarung zieht er nicht in Betracht. Das deutete Landrat Wolfgang Berthaler bereits im Dezember bei der aktuellen Haushaltsdebatte des Kreistags an (wir berichteten), bei der einigen Kreisräten aufgestoßen war, dass der Verwaltungshaushalt des Landkreises für 2018 eine Summe von 930000 Euro für die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes aufweist, das um 1738 erbaut wurde. „Mir erschließt sich nicht, warum wir da zahlen sollen“, hakte bei der Sitzung SPD-Kreisrat Werner Gartner aus Wasserburg nach. Und auch der Landrat zeigte sich von der anstehenden Millionen-Ausgabe wenig angetan. Er ließ die Kreisräte wissen, dass er noch „Verhandlungsbedarf“ sieht. Zu Verhandlungen ist der Bad Aiblinger Bürgermeister Felix Schwaller bereit, der zugleich Sprecher der CSU- Kreistagsfraktion und Vorsitzender des Historischen Vereins Bad Aibling ist, der das Museum seit 1931 betreibt.
Die Notwendigkeit der Maßnahme und die Höhe der geschätzten Kosten scheinen zwischen Stadt und Landkreis unstrittig. „Das Dach ist absolut marode und muss dringend erneuert werden. Auch der Brandschutz muss ertüchtigt werden“, sagt Schwaller. Die unumgänglichen Baumaßnahmen sind für ihn eine gute Möglichkeit, das Dachgeschoss des Gebäudes für die Zukunft nutzbar zu machen. 100000 Euro Planungskosten sind hierfür bereits angefallen, die Baukosten sind im Verwaltungshaushalt für 2018 eingestellt.
Wie man sich gegenüber dem Landkreis in dieser Frage positioniert, darüber will der Bad Aiblinger Stadtrat bereits am kommenden Donnerstag in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Nähme die Stadt das Heimfallrecht nicht in Anspruch, träfe sie auch keine Kostenbeteiligung.
„Landkreis ist verpflichtet, für den Unterhalt zu sorgen.“
Felix Schwaller
Ein Weg, den der Bürgermeister nicht beschreiten will. Er hat Verständnis dafür, dass der Landkreis das Museum im nächsten Jahr an die Stadt zurückgeben will, und kann sich auch ihre Beteiligung an den Sanierungskosten vorstellen. Schwaller bringt als Bad Aiblinger Beitrag ein Drittel der Summe ins Spiel, wenn das Dachgeschoss nutzbar gemacht werden kann.
Zugleich macht er deutlich, dass sich der Landkreis nicht davor drücken kann, einen erheblichen Anteil der Kosten zu tragen. „Laut Vertrag ist der Landkreis verpflichtet, für den Unterhalt des Gebäudes zu sorgen. Man kann schon darüber streiten, ob er bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte aktiv werden müssen“, sagt der Bürgermeister. Er hat sich jedenfalls auf seine Fahnen geschrieben, das Problem noch in seiner 2020 endenden Amtszeit als Bürgermeister zu lösen und gibt sich optimistisch, dass dies gelingt.
Ein erster Schritt wäre für ihn, dass die im Verwaltungshaushalt verankerten 930000 Euro in den Vermögenshaushalt wandern, aus dem der Kreis Investitionen bestreitet.
Wie man beim Landkreis eine Lösung des Problems herbeiführen will, ist derzeit unklar. Pressesprecher Michael Fischer gab sich mit Blick auf die nichtöffentliche Sitzung, die in dieser Woche in Bad Aibling ansteht, wortkarg – auch wenn sich die Debatte hinter verschlossenen Türen nicht um privatrechtliche Angelegenheiten, sondern um Steuergelder dreht. „Da stehen vertragliche Regelungen zur Diskussion, deshalb sagen wir nichts dazu“, so der Pressesprecher.