Mann aus Grosskarolinenfeld vor Gericht

Mit Stemmeisen gegen Polizistin

von Redaktion

Unterbringung in der Psychiatrie – Kollege der Frau schoss auf den Beschuldigten

Traunstein/Großkarolinenfeld – Als zwei Polizeibeamte im August 2017 an der Tür eines 52-Jährigen klopften, stürzte dieser mit einem Stemmeisen in der Hand heraus und ging auf eine 29-jährige Polizistin los. Er bedrohte die Frau massiv. Ihr 28-jähriger Kollege schoss nach vorheriger Warnung.

Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ordnete gestern die Unterbringung des 52-Jährigen in der Psychiatrie an. Der Hauptgrund: Der 52-Jährige habe die Beamten am 5. August 2017 gegen 22.45 Uhr vor seiner Wohnung in Großkarolinenfeld „aus seinem Reich vertreiben wollen“ – in einem hochpsychotischen Wahngeschehen.

Die Kammer bejahte die Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit. Der Beschuldigte habe keine Krankheitseinsicht, mit hoher Wahrscheinlichkeit seien weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten.

Die Beamten blieben unverletzt, der 52-Jährige trug einen Schuss in die Brust davon. Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs führte im Urteil aus, das ganze Geschehen sei sehr schnell erfolgt. Der Beschuldigte habe mit dem Stemmeisen in der Hand nicht stehen bleiben, sondern die „Böse“, die Polizistin, aus seinem Haus vertreiben wollen. Er habe keinen versuchten Totschlag, sondern eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, könne dafür wegen seiner Krankheit aber nicht bestraft werden.

Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner hatte dem schuldunfähigen Mann versuchten Totschlag an der Polizistin vorgeworfen, einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung von Passanten sowie das Verwenden von Nazi-Parolen vorher draußen auf der Straße. Deshalb war die Polizei verständigt worden. Als die Beamten klopften, bekamen sie zu hören: „Schleicht’s euch oder ich bring‘ euch um.“ Mit dem Stemmeisen in der Hand stürmte der 52-Jährige auf die Polizistin los – obwohl deren Kollege (28) mehrfach „Polizei“ gerufen und Waffengebrauch angedroht hatte. Als der Beschuldigte wenige Meter von der Frau entfernt war, gab ihr Kollege den gezielten Schuss auf den Oberkörper des 52-Jährigen ab. Der Verletzte musste eine Woche im Romed-Klinikum bleiben.

In dem Sicherungsverfahren beteuerte der Beschuldigte, beim Heimkommen habe er die kaputte Tür entdeckt. Er habe schon geschlafen, beim Klopfen geglaubt, die Aufbrecher seien zurückgekommen und das Stemmeisen gegriffen. Die dunkel uniformierten Polizeibeamten habe er bei den schlechten Lichtverhältnissen nicht als solche erkannt. Das Randalieren draußen räumte der 52-Jährige ein: „Das stimmt. Ich hatte ziemlich viel Stress in dem Jahr. Ich war oft extrem laut auf der Straße.“ Zwei Monate vorher sei seine Freundin verstorben, er habe Geldsorgen und seit langem Depressionen gehabt.

Die Verwirrtheit des Mannes wurde gestern deutlich. Er bezeichnete sich als „Preußenkönig“. Er habe „besondere Aufgaben in der Welt“: „Ich hoffe, dass ich das System beeinflussen kann – dadurch, dass ich auf der Erde bin.“ Der 52-Jährige sprach vom „Kampf zwischen Gut und Böse“, „zwischen Preußenkönig und Hitler“: „Ich bin der, der die Wogen immer wieder glättet.“ Jeden Tag schicke er eine Beschwörungsformel ins Jenseits: „Das ist mein Beitrag für Gerechtigkeit.“ Und weiter: „Ich brauche niemand umzubringen. Das macht Odin, der Wikingerfürst.“ Das bisherige Leben des Beschuldigten verlief unauffällig. Zwei Versuche, sich an der Fachhochschule Rosenheim fortzubilden, scheiterten, weil er Prüfungen nicht schaffte. Er galt als „angenehmer Zeitgenosse“, hilfsbereit, gutmütig und „extrem fleißig“ bei der Arbeit, neigte höchstens zu Selbstgesprächen. Sehr berührt habe ihn der Tod der Lebensgefährtin, meinte sein Chef. Und: „Er kann sofort wieder bei mir anfangen.“

Das Schwurgericht hörte viele Zeugen an. Die Polizistin: „Der Mann schaute mir in die Augen und sagte ‚Dich bring‘ ich jetzt um‘.“ Sie sei selbst kurz davor gewesen, zu schießen. Von „aggressiver Gestik und Mimik“ des Beschuldigten, von „akuter Lebensgefahr für seine Kollegin“ sprach der Schütze. Nach dem Schuss habe der 52-Jährige „fürchterlich geschrien“ und von „Odin“ geredet. Die Beamten leisteten Erste Hilfe, verständigten Rettungskräfte und informierten die Einsatzzentrale über die Schussabgabe.

Der psychiatrische Gutachter Martin Märkl aus Prien schilderte ein wahnhaftes Denksystem mit einem Kampf zwischen guten „Reformern“ und bösen „Bewahrern“. In der neuen Weltordnung werde er „eine herausragende Rolle einnehmen“, zitierte der Sachverständige den 52-Jährigen. Diagnose sei eine paranoide Schizophrenie. Zur Tatzeit habe er sich „wieder im Kampf“, „im sozialen Rückzugsraum bedroht gefühlt“. Die Wiederholungsgefahr sei hoch, Unterbringung geboten.

Keine Zweifel hatte Staatsanwalt Mößner, „dass der Beschuldigte die Polizistin töten wollte“. Unterbringung in der Psychiatrie sei anzuordnen. Verteidiger Dr. Andreas Michel aus Rosenheim betonte, sein Mandant habe an der Tür in den Lichtkegel von Taschenlampen geblickt und nicht gesehen, wer dahinter stand. Die Beamten seien auf einen „Gewalttätigen“ eingestimmt worden. Er verstehe die Polizisten, aber auch den 52-Jährigen, der die Leute „nur einschüchtern wollte“. Übrig blieben Bedrohung und die Nazi-Parolen. Dafür müsse Freispruch erfolgen wegen Schuldunfähigkeit. Der Verteidiger lehnte Unterbringung ab und trat hilfsweise für Unterbringung mit Bewährung samt ambulanter Therapie ein.

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