Zwei Frauen im Freibad belästigt

von Redaktion

Schöffengericht verurteilt 29-jährigen Afghanen zu Bewährungsstrafe

Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte einen 29-jährigen Afghanen wegen sexueller Belästigung in Tatmehrheit mit sexuellem Übergriff zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hat er sich zudem zur Zahlung von 700 beziehungsweise 400 Euro an seine beiden Opfer verpflichtet.

Mit seinen Flirtversuchen hatte es der Angeklagte übertrieben. Im Familienbecken des Rosenheimer Freibads hatte er sich an zwei junge Frauen herangemacht und diese unsittlich berührt. Nach einer Verständigung der Prozessbeteiligten, die ihm im Falle eines Geständnisses und eines Täter-Opfer-Ausgleichs eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und vier Monaten und einem Jahr und acht Monaten in Aussicht stellte, räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe der Anklageschrift schließlich umfassend ein und ersparte damit den beiden jungen Frauen eine Aussage vor Gericht.

Demnach war der Rosenheimer mit einem Begleiter im Vorjahr am Nachmittag des 11. Juni im Rosenheimer Freibad. Dort hat er die beiden 16- und 21-jährigen Frauen angesprochen, die mit einer weiteren Kollegin im Bad waren. Laut den verlesenen Zeugenaussagen habe man anfangs in lockerer Atmosphäre gemeinsam Wasserball gespielt und sich ein wenig unterhalten. Doch dann sei der 29-Jährige sehr anhänglich geworden. Die Frauen hätten daraufhin ihr Unbehagen darüber geäußert.

Laut Zeugenaussagen hat der Angeklagte sie im Wasser im Brust- und Gesäßbereich berührt, sie umarmt und hochgehoben, obwohl sie ihn aufgefordert hatten, das zu unterlassen. Noch etwas intensiver waren seine Annäherungsversuche bei der 16-jährigen Schülerin. Sie hatte er zudem im Intimbereich berührt. Zugutegehalten wurde dem Mann vor Gericht, dass er die Frauen nur oberhalb der Badekleidung angefasst hatte. Die Mutter der 16-Jährigen hatte schließlich den Schwimmmeister informiert, der hatte den Afghanen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Für die Anklagevertretung war der Tatnachweis auch aufgrund des Geständnisses erbracht. Sie ging von einem minderschweren Fall aus, auch wenn es sich um ein gezieltes Vorhaben gehandelt habe. Der Angeklagte sei Ersttäter, die Geschädigten hätten nach eigenen Angaben keine psychischen Folgen erlitten. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, erschien der Staatsanwaltschaft tat- und schuldangemessen.

Verteidiger Harald Baumgärtl plädierte für ein Jahr und vier Monate. Das Geständnis sei hoch zu werten, weil es darüber hinaus keine objektiven Beweismittel gebe. Die Berührung oberhalb der Badekleidung habe ein Mindestmaß an Distanz gewahrt. Zudem habe sich sein Mandant bereit erklärt, 700 Euro an die 16-Jährige und 400 Euro an die 21-Jährige als Schmerzensgeld zu bezahlen. Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag an. Der Angeklagte habe sich die Frauen bewusst ausgesucht und ihre Naivität ausgenutzt. Dabei habe es sich um keine unerheblichen Übergriffe gehandelt. Dennoch lägen sie im unteren Bereich, betonte Richter Stefan Tillmann in seiner Urteilsbegründung.

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