Abgelehnter Asylbewerber muss ins Gefängnis

Fünf Jahre Haft für Vergewaltiger

von Redaktion

Angeklagter schweigt vor Gericht – 23-jährige Joggerin in psychologischer Behandlung

Traunstein/Riedering – Er hat nach Überzeugung der Richter eine 23-jährige Frau beim Joggen überfallen – und zwar in sexueller Absicht. Wegen dieses Vorfalls, der sich am 9. September des vergangenen Jahres südlich des Simssees ereignet hatte, musste sich ein 35 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria gestern vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Vergewaltigung und zwei weitere Vergehen. Das Urteil: fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Eine Zeugin sah damals, wie der Angeklagte mit der 23-Jährigen auf dem Feldweg über eine längere Strecke mitlief. Auf sie habe die junge Frau ob der Begleitung einen „genervten Eindruck“ gemacht. Der späteren Geschädigten wurde der Mann unangenehm. Sie wollte nach Hause laufen. Plötzlich schubste er sie in die Wiese. Die Frau fiel auf den Rücken. Der 35-Jährige lachte und packte sie von hinten um den Hals, fixierte sie mit dem rechten Unterarm und meinte, sie solle sich „nicht so anstellen“. Die 23-Jährige wehrte sich nach Kräften und schrie um Hilfe. Das hielt den abgelehnten Asylbewerber nicht davon ab, die Frau am ganzen Körper zu begrapschen – über und unter der Sportbekleidung. Dabei kam es auch zu Handlungen, die als „Vergewaltigung“ eingestuft sind.

Als sich das Opfer losreißen konnte, wollte es der Sextäter verfolgen. Zu ihrem Glück entdeckte die 23-Jährige in der Nähe ihr bekannte Landwirte. Einem der Männer fiel sie weinend um den Hals. Der Mann brachte sie nach Hause. Die Mutter der 23-Jährigen verständigte die Polizei. Kurz darauf konnte der Tatverdächtige bei der sofort eingeleiteten Fahndung im angrenzenden Naturschutzgebiet gesichtet und festgenommen werden. Sowohl gegenüber der Polizei, als auch vor Gericht berief sich der 35-Jährige auf sein Schweigerecht.

Laut der Joggerin sei das Betatschen „sehr grob“ gewesen und habe sich „angefühlt wie eine Ewigkeit“. Währenddessen habe der Angeklagte immer wieder „laut und hämisch“ gelacht. Körperliche Verletzungen habe sie nicht davon getragen, sagte die Frau vor Gericht. Anfangs sei sie geschockt gewesen und habe nur schlecht schlafen können, so die 23-Jährige. Sie sei in psychologischer Behandlung. Insgesamt fühle sie sich glücklich, dass ihr nicht mehr passiert sei. Die Mutter fügte an, die Tochter habe „massive Ängste“ gehabt.

Dem Nigerianer lagen weitere Taten zur Last, darunter eine exhibitionistische Handlung: Am 6. September des vergangenen Jahres hatte er in der Sprechstunde einer Asylbewerberunterkunft vor einer Sozialarbeiterin, die ihn auf einen erforderlichen neuen Reisepass hinwies, plötzlich die Hose heruntergezogen. Die Frau erstattete Strafanzeige. Dieser Teil der Anklage wurde auf Antrag von Staatsanwältin Melanie Bartschat ebenso eingestellt wie ein Widerstand gegen Vollzugsbeamte am Morgen des 22. Juli 2017 am Hauptbahnhof München.

Über Genspuren des Angeklagten an der Kleidung der 23-Jährigen berichtete die Diplombiologin Dr. Katja Anslinger vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München bei der gestrigen Verhandlung. Die psychiatrische Sachverständige, Oberärztin Antonia Eben vom Bezirksklinikum in Gabersee, sah gestern keine Hinweise auf erheblich eingeschränkte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit. Der Angeklagte sei gezielt vorgegangen, der Übergriff sei absichtlich erfolgt. Eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, aber nicht von Krankheitswert, sei weder auszuschließen, noch positiv festzustellen.

Staatsanwältin Melanie Bartschat beantragte wegen Vergewaltigung sechseinhalb Jahre Haft. Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim hielt eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren für angemessen. Vorsitzender Richter Erich Fuchs urteilte, der 35-Jährige habe sich an der 23-Jährigen im Sinne der Anklage vergangen. Die Tat sei „eine besonders erniedrigende Maßnahme“ gewesen. Die Angaben des Opfers seien bestätigt durch die Zeugen sowie die DNA-Spuren.

Strafmildernd berücksichtigt habe die Kammer das leere Vorstrafenregister und die Belastung des Mannes durch die Untersuchungshaft. Ein Geständnis habe der Angeklagte nicht abgelegt und damit der Geschädigten eine Aussage nicht erspart. Der 35-Jährige habe keine Einsicht an den Tag gelegt, hob der Vorsitzende unter den strafverschärfenden Aspekten hervor. „Solche Typen wie der Angeklagte sind verantwortlich dafür, dass viele andere Flüchtlinge in Misskredit gebracht werden“, betonte Fuchs in seinem Urteil. Die Tat sei offensichtlich geplant gewesen. Schon einige Tage vorher habe der 35-Jährige versucht, die Joggerin festzuhalten.

Artikel 8 von 11