Beratung für Senegalesen
Landratsamtsieht keinen Rechtsbruch
Das Landratsamt sieht keinen Rechtsbruch im Umgang mit zwei Senegalesen, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und denen die Behörde einen Rückflug in ihre Heimat zum Erhalt eines Visums empfahl. Dieses war Voraussetzung für die mittlerweile erteilte Ausbildungserlaubnis in Deutschland (wir berichteten). Die Bayernpartei hatte nachgehakt.
Rosenheim – In einem Fragenkatalog, den Sepp Lausch, Kreisrat und Kreisvorsitzender der Partei, dem Landratsamt zu diesem Vorgang übermittelte, hatte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns geäußert. Darüber hinaus hakte er nach, wer den Männern den Flug bezahlt hat und ob die Se