Messerattacke mit 2,8 Promille

von Redaktion

33-jährige Rumäniendeutsche muss sich vor dem Landgericht verantworten – Urteil am 5. April

Traunstein/Waldkraiburg – Auf Erinnerungslücken wegen ihrer Alkoholisierung von 2,8 Promille berief sich eine 33-jährige Rumäniendeutsche, die ihrem jüngeren Freund mit einem 34 Zentimeter langen Melonenmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern in der gemeinsamen Wohnung in Waldkraiburg attackiert haben soll, gestern vor dem Landgericht Traunstein. Der hochgefährliche Stich drang in die Brusthöhle und die Lunge ein. Der inzwischen 27-jährige Nebenkläger überlebte nur knapp. Die 33-Jährige muss sich wegen versuchten Mords und dreifacher gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verantworten. Das Urteil wird am 5. April erwartet.

Die Angeklagte wuchs in Rumänien auf und lernte dort 2005 ihren späteren Ehemann kennen. Schon mehrfach hatte sie in Deutschland gearbeitet. 2006 wechselte sie mit ihrem Mann nach Obernbayern. Zuletzt betreute sie eine pflegebedürftige Dame rund um die Uhr. Weil die 33-Jährige vier Kinder wollte, ihr Mann den Kinderwunsch aber angeblich nicht erfüllen konnte, trennte sich das Paar, blieb sich jedoch freundschaftlich verbunden. Der als Zeuge in dem Prozess geladene Ehemann berief sich gestern auf sein Schweigerecht. Die Mutter des Nebenklägers legte der Angeklagten nahe, sich um ihren damals noch in Rumänien lebenden Sohn zu kümmern. Daraus wurde Liebe. Im Februar 2016 bezog das Paar die gemeinsame Wohnung in Waldkraiburg. Häufig habe es verbale und handgreifliche Streitereien gegeben, beteuerte die 33-Jährige. Deshalb habe sie zwischendurch immer wieder mal mehrere Tage bei ihrem Ehemann Schutz gesucht. Die Frau meinte wörtlich: „Ich hatte zwei Männer, aber keine Stütze hinter mir.“ Damit hänge auch ihr Alkoholkonsum zusammen. Am Tattag habe sie mit dem 27-Jährigen zusammen etwa drei Bier und zwei Flaschen Prosecco getrunken. Sie habe mehr Alkohol als er konsumiert. „Bei dem Messerstich hatten Sie mit 2,8 Promille einen gewaltigen Rausch. Es ist wenig nachvollziehbar, dass sie nur gelegentlich etwas getrunken haben. Alkohol spielt vielleicht in Ihrem Leben eine größere Rolle, als Sie sich eingestehen wollen“, merkte der Vorsitzende Richter an.

Auf Skepsis des Schwurgerichts stießen die Schilderungen der 33-Jährigen, die von Rechtsanwalt Harald Baumgärtl aus Rosenheim verteidigt wird, zum Hergang der Haupttat. Demnach soll der 27-Jährige zu Gewalt geneigt sowie Alkohol- und Drogenprobleme gehabt haben. Weil sie ihn geliebt habe, sei sie aber bei ihm geblieben. Der Messerstich soll aus einer Art Notwehrsituation heraus – obwohl dieser Ausdruck nicht wörtlich fiel – gegen den sich wegdrehenden Nebenkläger erfolgt sein. Vorher habe sie der Mann mit dem Messer bedroht und leicht am Arm verletzt, behauptete die 33-Jährige. Der Verteidiger hob hervor, seine Mandantin habe ihren Freund nicht töten wollen. Sie habe ihm auch keine Vorwürfe wegen einer „blonden Frau“ gemacht, wovon Staatsanwalt Florian Richter in der Anklage ausgeht.

Diese „andere Frau“ soll die Wut der 33-Jährigen am Abend des 28. Juni 2017 und die Bluttat ausgelöst haben. Nach dem Messerstich soll sich die Angeklagte geweigert haben, einen Notarzt zu rufen. Einen Bleistift, gegen seinen Hals gerichtet, konnte der Nebenkläger der Frau in dem Gerangel gemäß Anklage abnehmen. Mit dem Messer in der Hand verhinderte sie seinen telefonischen Hilferuf. Um weitere Angriffe abzuwenden, rettete sich der 27-Jährige ins Bad und wählte den Notruf. Die erste Polizeistreife wartete ab, bis Verstärkung eingetroffen war. Die 33-Jährige schleuderte den Beamten wüste Drohungen entgegen. Einer der Polizisten war auch Rettungssanitäter, erkannte die lebensbedrohliche Verletzung des Opfers und leistete lebensrettende Erste Hilfe. Ohne ärztliche Versorgung wäre der Mann binnen einer Stunde gestorben, heißt es in der Anklage.

Ein weiterer Vorwurf des Staatsanwalts gilt einem Vorfall im Sommer 2016. Ebenfalls nach einem Streit soll die 33-Jährige den jüngeren Lebensgefährten mit einem Messer leicht am Hals verletzt haben. Der Verteidiger führte diesen Kratzer auf eine vorherige Messerattacke durch den Geschädigten zurück. Laut Anklage soll die 33-Jährige dem Freund zudem eine Woche vor dem Messerstich in den Rücken eine Vase über den Kopf geschlagen haben. An derartiges könne sich seine Mandantin nicht erinnern, so Harald Baumgärtl gestern.

Häufige verbale wie tätliche Auseinandersetzungen mit der Angeklagten bestätigte der 27-Jährige gestern im Zeugenstand. Der Vorsitzende Richter wollte wissen: „War das normal, dass man sich gegenseitig geschlagen hat?“ Der Nebenkläger reagierte mit einem Achselzucken. Nach dem ersten Messerstich im Sommer 2016 sei er voller Blut gewesen und habe „einfach nur seine Ruhe haben wollen“. Die 33-Jährige sei damals „besoffen“ gewesen, wie so oft in der Zeit ihrer Beziehung. Unter Alkohol sei sie aggressiv geworden. Nach einer gegenseitigen Rangelei und dem Vasenschlag habe er die Scherben weggeräumt, sie sei weggegangen zu ihrem Ehemann.

Nach der Messerattacke musste der 27-Jährige eine Woche im Krankenhaus bleiben und war eine weitere Woche krankgeschrieben. Ab und zu leidet er nach seinen Worten heute noch unter einem Ziehen und Stechen im Rücken. Wie bei der Angeklagten gab es auch beim Nebenkläger in Details Abweichungen zwischen den Aussagen, die sie vor der Polizei und gestern vor Gericht gemacht haben.

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