Landratsamt informierte zum Brandschutz bei Festen

Nur eine beantragte Veranstaltung abgelehnt

von Redaktion

Das Thema Brandschutz stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung des Landratsamtes im Bad Aiblinger Kurhaus. Speziell ging es um die Genehmigung von Veranstaltungen und Festen, zu denen mehr als 200 Besucher erwartet werden.

Bad Aibling – Das Interesse war groß: Rund 500 Interessierte waren gekommen.

Landrat Wolfgang Berthaler appellierte gleich zu Beginn an die Gäste, ohne Emotionen zu diskutieren. „Es geht nicht darum, Feste zu verbieten, sondern um rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetze. Das ist ein wichtiges Thema“, so Berthaler.

Dieser Ankündigung unterlegten Abteilungsleiterin Inga Thiemicke und Kreisbaumeister Thomas Spindler mit Fakten. Von den im vergangenen Jahr beantragten 120 Festen im Landkreis Rosenheim konnte nur eines nicht zugelassen werden, zwei Veranstalter zogen zurück. Ein Trend, der sich bisher auch im Jahr 2018 fortsetzt. „Es geht nicht um Verbote, sondern um berechtigte Sicherheitsanforderungen“, so Thiemicke.

Wichtig für die Genehmigung einer Veranstaltung sei das Einreichen vollständiger Unterlagen – mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, damit sie vom Amt geprüft werden können. Grundsätzlich gilt: bei Veranstaltungen mit über 200 Personen vier Wochen vorher, bei Zeltanbauten an Gebäuden mindestens drei Monate vorher einreichen. Nur auf der Basis vollständig und rechtzeitig eingereichter Unterlagen könne die Behörde entscheiden, ob eine Veranstaltung zulässig ist oder nicht. Merkblätter und Unterlagen hierzu gibt es im Landratsamt sowie auf der Homepage der Behörde.re

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