GRundsteuer: Aktuelles Interview mit Robert Schlamp zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

„Die Verteilung gehört geändert“

Bruckmühl – Die Berechnung der Grundsteuer ist unzulässig. So hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Ein Hauptgrund aus Sicht der Richter: Die Immobilienwerte, auf denen die Höhe der Grundsteuer basiert, sind veraltet. In Westdeutschland wurden bislang Zahlen von 1964 herangezogen

Montag, 22. Dezember 2025

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