GRundsteuer: Aktuelles Interview mit Robert Schlamp zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
„Die Verteilung gehört geändert“
Bruckmühl – Die Berechnung der Grundsteuer ist unzulässig. So hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Ein Hauptgrund aus Sicht der Richter: Die Immobilienwerte, auf denen die Höhe der Grundsteuer basiert, sind veraltet. In Westdeutschland wurden bislang Zahlen von 1964 herangezogen