Bruckmühl – Die Berechnung der Grundsteuer ist unzulässig. So hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Ein Hauptgrund aus Sicht der Richter: Die Immobilienwerte, auf denen die Höhe der Grundsteuer basiert, sind veraltet. In Westdeutschland wurden bislang Zahlen von 1964 herangezogen, im Osten die von 1935. Wie es weiter geht, ist offen. Robert Schlamp, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Bad Aibling und Umgebung, wagt im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen einen Ausblick.
Herr Schlamp, sind die Mieter besorgt?
Ja, die Leute werden nervös. Ich habe allein am Mittwochvormittag schon 30 Anrufe von Immobilieneigentümern erhalten. Aber ich bin zuversichtlich: Wir haben das in Deutschland noch immer hingebracht.
Haben Sie mit diesem Urteil gerechnet?
Nein, das habe ich so nicht erwartet. Der Staat hat in den vergangenen Jahren immer mehr versucht, an den Immobilieneigentümern zu partizipieren. Die Grundsteuer jetzt fallen zu lassen, ist da ja völlig konträr.
Trotzdem ein gerechtes Urteil?
Ich halte das Urteil nicht für gerecht. Dass das Gleichheitsprinzip gelten soll, grundsätzlich schon. Aber es muss eine vernünftige Verteilung her.
Würde die Grundsteuer künftig aus dem aktuellen Wert der Grundstücke berechnet, würde sich die Abgabe teilweise verzehnfachen. Wird es so kommen?
Davon gehe ich nicht aus, das wäre für einige Grundbesitzer ja ruinös. Und genauso für die Mieter: Laut Mietgesetz ist es ja möglich, diese Kosten an die Mieter weiterzugeben.
Laut Urteil muss die Regierung bis Ende 2019 eine neue Grundsteuer-Regelung vorlegen. Wie sollte die Ihrer Meinung nach aussehen?
Man müsste einen Schlussstrich ziehen. Die Gesamtsumme, die derzeit aus der Grundsteuer in Deutschland generiert wird, sollte erhalten bleiben. Die Verteilung gehört aber geändert. Wir haben die vier Bereiche Wohnen, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Da stellt sich die Frage: Wo wird der Bedarf am meisten verursacht? Ich sehe vor allem bei Gewerbe und Industrie Nachholbedarf, schließlich verursachen die die größte Belastung für die Grundstücke. Hier sollte das Verursacherprinzip gelten.
Interview: Bastian Huber