Verordnung unwirksam?

Schutzgebiet „Inntal Süd“ auf Prüfstand

Nicht nur ein Paradies für Ausflügler, sondern auch ein schützenswertes Naturrefugium ist das Inntal – hier ein Blick von der Ramboldplatte bei Brannenburg – zwischen Rosenheim und der Grenze zu Österreich. Um die Festlegung des Schutzgebiets klagt der Bund Naturschutz jetzt gegen das Landratsamt Rosenheim. Foto dpa

Nicht nur ein Paradies für Ausflügler, sondern auch ein schützenswertes Naturrefugium ist das Inntal – hier ein Blick von der Ramboldplatte bei Brannenburg – zwischen Rosenheim und der Grenze zu Österreich. Um die Festlegung des Schutzgebiets klagt der Bund Naturschutz jetzt gegen das Landratsamt Rosenheim. Foto dpa

Bund Naturschutz klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen Landratsamt

von bastian huber

Rosenheim – Bund Naturschutz in Bayern gegen Landkreis Rosenheim heißt es heute vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Streitthema: Der Bund Naturschutz hält die Verordnung des Landkreises über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ für unwirksam. Beide Parteien hatten sich bereits

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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