Patient erschlägt Meerschweinchen

von Redaktion

Psychisch kranker Angeklagter dreht durch – Landgericht ordnet Unterbringung in Fachklinik an

Traunstein – Ein 24-jähriger beging in Therapieeinrichtungen in Ruhpolding, Fridolfing und Wasserburg eine Fülle von Straftaten. Der Grund: Er hatte die unbedingt notwendigen Medikamente gegen seine psychische Erkrankung nicht genommen. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel ordnete jetzt die Unterbringung des voll geständigen und schuldunfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Ohne Grund tötete der 24-Jährige am 13. Mai 2017 ein Meerschweinchen, das der Therapieeinrichtung in Ruhpolding gehörte. Warum er das Tier in seinem Gehege erschlug, konnte der Beschuldigte vor Gericht nicht erklären. Am selben Tag trat er zudem gegen 14 Uhr im Gebäude gegen eine Feuerschutztüre im Gang, riss anschließend seine Zimmertüre aus den Angeln und warf sie auf den Boden. Der Sachschaden betrug knapp 450 Euro. Drei Monate später, am 17. August, griff er in einem Heim in Fridolfing nachts gegen 3 Uhr einen Mitpatienten an: Er verschloss ihm zunächst den Mund mit Klebeband, kniete sich anschließend auf ihn und schlug mit den Fäusten gegen dessen Brust. Schmerzen und Blutergüsse waren die Folgen. Dann fügte er dem Opfer mit einer Stichflamme, erzeugt mit einer Deo-Spraydose und einem Feuerzeug, Verbrennungen am Kopf zu und versengte seine Haare.

Nach den gefährlichen Vorfällen in Ruhpolding und Fridolfing musste der 24-Jährige die Einrichtungen jeweils verlassen. In Bezirksklinikum in Gabersee setzte er seine Straftaten fort. Dort malte er am Vormittag des 28. August NS-Symbole an Wände. In seinen Apfel ritzte er die berüchtigten Initialen „HH“. Für viele Personen, Patienten, Personal wie Besucher, waren die Schmierereien nach der zunächst provisorischen Entfernung noch drei Wochen sichtbar. Sachschaden: rund 300 Euro. Ruhe gab der ob dieser Aktion isolierte Beschuldigte noch immer nicht. In dem separaten Zimmer trug er gegen 18 Uhr unter einem Rauchmelder Papier wie Broschüren und Verpackungsmaterial zusammen und riss die Melderabdeckung herunter. Der dadurch ausgelöste Alarm rief Mitarbeiter auf den Plan. Sie überraschten den 24-Jährigen dabei, wie er den Papierhaufen mit einem Feuerzeug in Brand setzen wollte.

„Warum ich das alles gemacht habe, weiß ich nicht“, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Er sei wütend oder sauer gewesen. Seitdem er seine Tabletten wieder regelmäßig nehme, fühle er sich „gut, ziemlich, gelassen, ruhig“. Ihm sei durchaus bewusst, dass er wieder in ein Heim oder ein Bezirksklinikum kommen werde.

Mehrere Zeugen, darunter Mitarbeiterinnen der Pflegeheime, bestätigten den Inhalt der Antragsschrift von Staatsanwalt Korbinian Reiter. Zwei Anklagekomplexe wurden eingestellt. Das Erschlagen des Meerschweinchens, die beschädigten Türen und der Angriff mit dem Deospray verblieben.

Der psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Reiner Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee, schilderte die schwierige Kindheit und Jugend des 24-Jährigen mit Verhaltensauffälligkeiten, Lernproblemen und Aufenthalten in Heimen wie Kliniken. In seiner Steuerungsfähigkeit sei er bei den Taten krankheitsbedingt deutlich eingeschränkt, wenn nicht sogar aufgehoben gewesen. Die Prognose sei nicht günstig. Auch künftig sei mit ähnlichen Handlungen zu rechnen, die Unterbringung sei anzuordnen. Diese zur Bewährung auszusetzen, sei derzeit nicht möglich, betonte der Gutachter. Mittelfristig könne der 24-Jährige vielleicht wieder in ein geeignetes Heim wechseln.

Staatsanwalt Korbinian Reiter sah die verbliebenen Taten als nachgewiesen an. Der Ankläger stützte sich in allen Punkten auf das Gerth-Gutachten und beantragte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Der Verteidiger, Dr. Herbert Buchner aus Traunstein, stellte den gleichen Schlussantrag. Der 24-Jährige sei „kein schlechter, sondern ein kranker Mensch“. Ein geschützter Rahmen sei „für den Moment der beste Weg“.

Im Urteil gelangte die Sechste Strafkammer zum gleichen Ergebnis. Der Vorsitzende Richter Zenkel begründete, der Beschuldigte habe sich nicht strafbar gemacht, weil er krank sei. Krankheiten müssten behandelt werden. Wenn er seine Medikamente genommen hätte, säße er jetzt vielleicht gar nicht vor Gericht. Der 24-Jährige sei „gefährlich“ für die Allgemeinheit. Andererseits mache er heute aber einen guten Eindruck und könne vielleicht eines Tages in ein Heim wechseln, in dem es ihm gefällt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig – mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten und des Betreuers des jungen Mannes.

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