Buchsbaumzünsler-Befall: Grüngut kann entsorgt werden

von Redaktion

Landratsamt rät zur Anlieferung in Wertstoffhöfen

Rosenheim – Das sommerliche Aprilwetter hat sich nicht nur äußerst positiv auf die Entwicklung der Obstbaumblüte ausgewirkt, sondern auch der ersten Generation des Buchsbaumzünslers optimale Startbedingungen ins neue Jahr gegeben. Die Folgen sind nach Angaben des Landratsamtes ein verheerender Befall mit Zünslerraupen auf vielen Buchskugeln und Buchshecken im gesamten Landkreis Rosenheim.

Bereits etliche Bürger verabschiedeten sich von ihrem Buchs und schnitten die Pflanzen am Boden ab, weil sie nicht wachsen wollten oder unansehnlich abgefressen waren. Laut Landratsamt sind große Mengen Schnittgut angefallen, die entsorgt werden müssen. Nach Mitteilung der Behörde spricht aus fachlicher Sicht nichts gegen eine Entsorgung mit dem sonstigen Grüngut über Grüngutcontainer und Wertstoffhöfe. Größere Mengen Grüngut sollten laut Behörde in den Kompostieranlagen in Aschau, Bruckmühl oder Eiselfing angeliefert werden.

Die Verbreitung des Buchsbaumzünslers erfolgt über die Falterweibchen, die zur Eiablage inzwischen landkreisweit gezielt Buchspflanzen anfliegen. Buchsbaumzünslerraupen sind ausschließlich auf die Futterpflanze Buchs angewiesen. Wenn die Blätter von abgeschnittenen Buchspflanzen eintrocknen, gehen die Raupen ein. Eine Verbreitung über die Wertstoffhöfe oder Kompostieranlagen ist deshalb ausgeschlossen.

Die behördliche Empfehlung vom vergangenen Jahr, befallene Pflanzenreste über den Sperrmüll zu entsorgen, wird nach Auskunft des Landratsamtes heuer ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten.

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