Rosenheim/Samerberg – Es war ein mehr als dezenter Hinweis, den Richter Christian Merkel, Vorsitzender im Prozess um den tödlichen Unfall 2016 in Rosenheim, nach dem Urteilsspruch an die Adresse von Staatsanwalt Jan Salomon richtete. „Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen gegen den zweiten BMW-Fahrer nochmals überdenken.“
Ein Hinweis, der bei der Anklagevertretung wohl auf offene Ohren gestoßen ist. „Die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den zweiten BMW-Fahrer werden gerade geprüft“, teilte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen am Tag nach der Urteilsverkündung mit. Zudem prüfe die Staatsanwaltschaft, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werde, so Branz weiter. Auch die Zeugenaussagen der BMW-Insassen wollen sich die Anklagevertreter genau anschauen.
Ein 25-jähriger Mann aus Ulm war unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, da er mit seinem VW Golf beim Überholvorgang zweier BMW am Abend des 20. November 2016 frontal in den Nissan Micra der 21-jährigen Melanie Rüth vom Samerberg gekracht war. Die junge Frau starb noch an der Unfallstelle, ihre Freundin Ramona Daxlberger (15), die auf dem Rücksitz gesessen hatte, nur wenige Stunden später im Krankenhaus. Ramonas Schwester Magdalena, heute 21, überlebte schwerst verletzt.
Der Richter und die Schöffen sahen es als erwiesen an, dass nicht nur Simon H. Fehler durch den Überholvorgang begangen hat, sondern Daniel R. (24) aus Kolbermoor maßgeblich für den Tod der zwei jungen Frauen verantwortlich ist. Er soll – so die Meinung von Merkel und der zwei Schöffen – Simon H. am Einscheren gehindert haben. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt (wir berichteten).
Dass das Urteil den Schlusspunkt unter das Verfahren setzt, ist allerdings nahezu ausgeschlossen. „Selbstverständlich werden wir Rechtsmittel einlegen. Das versteht sich nach diesem Urteil von selbst“, sagte Harald Baron von Koskull, Verteidiger von Daniel R., gegenüber unserer Zeitung. Schließlich sehe er auf dem Weg zur Urteilsfindung „fehlerhafte Denkansätze“ seitens des Richters und der beiden Schöffen. „Es kann einfach nicht sein, dass, wenn Zeugen als Lügner entlarvt werden, letztlich eine Entscheidung auf Grundlage von Weinkrämpfen getroffen wird“, ging von Koskull mit der Entscheidung hart ins Gericht und spielte damit auf die emotionale Ebene an, die seiner Meinung nach den Ausgang deutlich beeinflusst habe.
„Er muss das erst einmal verdauen.“
Anwalt Harald Baron von Koskull über seinen
Mandanten Daniel R.
Sein Mandant sei mit seiner Familie nun erst einmal ein paar Tage weggefahren, denn: „Er muss das erst einmal verdauen.“ Sobald die schriftliche Urteilsbegründung eingetroffen ist, will von Koskull überlegen, ob er am Landgericht Traunstein Berufung einlegt, oder gar den nächsten Schritt – Revision am Oberlandesgericht in München – beantragt.
Schritte, von denen Simon H. aus Ulm und sein Rechtsanwalt Stephan Rochlitz weit entfernt sind. „Natürlich müssen wir uns noch ausführlich besprechen. Aber wenn die Staatsanwaltschaft das Urteil so akzeptiert, denke ich nicht, dass wir Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen“, so Rochlitz, der findet, dass sein Mandant „mit diesem Urteil leben kann“.
Legen Staatsanwaltschaft und Rochlitz keine Rechtsmittel ein, dann wird das Urteil zumindest für den Ulmer rechtskräftig. Sollte es anschließend ein Berufungsverfahren gegen Daniel R. oder gar einen Prozess gegen den zweiten BMW-Fahrer geben, wäre der 25-Jährige nur noch als Zeuge geladen. Wobei laut Rochlitz dort keine anderen Aussagen zu erwarten wären. Dennoch betont der Verteidiger: „Selbstverständlich wird er erneut klar machen, dass er wieder eingeschert wäre, wenn er gekonnt hätte.“
Und wie bewerten die Familien der Angehörigen das Urteil? „Wir können damit leben“, sagen Manuela Daxlberger, Mutter der getöteten Ramona, und Ralf Rüth, Vater der getöteten Melanie, unisono. Wobei beide betonen, dass sie gegenüber Simon H. honorieren, dass dieser Reue gezeigt habe und deutlich unter seiner Schuld leide.
Über die 3000 Euro, die H. zudem als Strafe zahlen muss und deren soziale Verwendung laut Gerichtsurteil von den Angehörigenfamilien festgelegt werden kann, haben sich die beiden Familien noch keine Gedanken gemacht. Daxlberger: „Das ist eine schöne Geste gewesen, dass wir darüber entscheiden sollen. Wir werden uns zusammensetzen und überlegen, wo das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann.“ mw