Urteil nach tödlichem Unfall

Staatsanwaltschaft legt zweimal Berufung ein

von Redaktion

Landgericht muss Verfahren neu aufrollen

Rosenheim/Samerberg – Der Prozess um den Unfalltod zweier junger Frauen, die am 20. November 2016 bei einem Verkehrsunfall auf der Rosenheimer Ortsumfahrung ums Leben kamen (wir berichteten), wird vor dem Landgericht Traunstein neu aufgerollt. Das gab Tillmann Stefan, der Pressesprecher des Amtsgerichtes Rosenheim, gestern bekannt. Wie berichtet, verurteilte das Gericht den Hauptangeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Ein Kolbermoorer, der den überholenden Unfallverursacher nach Überzeugung der Erstinstanz nicht wieder einscheren ließ, muss für zwei Jahre ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft hat laut Tillmann Berufung gegen beide Urteile eingelegt. Auch die Verteidiger der Angeklagten haben Rechtsmittel eingelegt. Sie haben sich noch nicht festgelegt, obsie in Berufung oder Revision gehen. Die Nebenklagevertreter verzichteten auf Rechtsmittel. tt

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