Bruckmühl/Rosenheim – Es war wohl Sauerstoffmangel, der in der Nacht zum 25. August des vergangenen Jahres Schlimmeres verhinderte. Das Feuer erlosch von alleine. Als der Geschäftsinhaber am nächsten Morgen den Laden aufsperrte, quoll ihm dicker Rauch entgegen. Die Feuerwehr bannte die Gefahr, die Polizei ging von einem Sachschaden in Höhe von rund 100000 Euro aus.
Zehn Bewohner in den oberen Stockwerken des Gebäudes waren durch das mutmaßliche Handeln des Angeklagten gefährdet. Die Ermittler der Kripo stellten mehrere Brandherde und auch den Einsatz von Brandbeschleuniger fest. Deshalb gehen sie von Brandstiftung aus.
Im Zuge der Zeugeneinvernahme vor Gericht wurde deutlich, dass der 26-jährige Angeklagte den Umsatz des Betriebes, den er 2015 übernommen hatte, erfolgreich steigerte. Dieser Umstand war allerdings nicht mit guten Gewinnen verbunden. Hinzu kam, dass der Mann einen weiteren Pizzaservice in Augsburg betrieb. Er war jedenfalls seit geraumer Zeit bemüht, das Geschäft in Bruckmühl an einen Nachfolger zu verkaufen. Ein Käufer fand sich nicht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Iraker vor, er habe eine schwere Brandstiftung im eigenen Geschäft begangen, um einen Versicherungsbetrug zu begehen. Erschwerend komme die Gefährdung der Hausbewohner hinzu. Der Angeklagte machte bei der Verhandlung keinerlei Angaben vor Gericht.
Sein jüngerer Bruder, der mit ihm in dieser Nacht zusammen war und bei seiner Einvernahme vor der Polizei ausgesagt hatte, sie seien beide gegen 23 Uhr nach Augsburg gefahren und hätten erst am folgenden Vormittag den Brand entdeckt, hat sich inzwischen in den Irak abgesetzt. Er wird mit europäischem Haftbefehl gesucht. Seine damalige Aussage wurde vor Gericht verlesen.
Die bei der Firma angestellten Pizzafahrer bestätigten, dass lediglich die beiden Brüder und einer der Kollegen einen Schlüssel zum Betrieb hatten. Der Kollege hat ein Alibi für die Tatnacht. Er dürfte auch keinerlei Interesse an einer Brandstiftung gehabt haben, hätte er dadurch doch seinen Arbeitsplatz verloren. Von einer geplanten Veräußerung des Betriebes wusste er nichts.
Ein Kripobeamter berichtete als Zeuge vor Gericht, dass die Ermittler keinerlei Einbruchspuren entdeckt hätten. Der oder die Brandstifter müssten demzufolge über einen Schlüssel verfügt haben. Unter dringenden Tatverdacht sei der Angeklagte geraten, weil dessen I-Phone im Betriebsrouter per WLAN eingeloggt gewesen sei, als er sich nach eigener Angabe bereits auf dem Weg nach Augsburg befunden haben wollte. Auch die registrierten Verweilzeiten des 26-Jährigen in einem Fastfood-Restaurant in Augsburg stützen die Vermutung, dass er erst später dorthin gefahren ist, als angegeben wurde. Ein Nachrichtentechniker bestätigte als Sachverständiger zweifelsfrei, dass sich das I-Phone des Angeklagten gegen 0.40 Uhr im nächsten Umfeld des Betriebes befunden haben musste.
Vorsitzender Richter Christian Merkel erklärte zum Ende des ersten Sitzungstages dem Angeklagten und dessen beiden Verteidigern, dass sich – nach den bisherigen Erkenntnissen – die Waage wohl gegen ihn neigen würde. Er empfahl, dessen Verteidigungsstrategie zu überdenken. Das Verfahren wird mit der Einvernahme des Brandsachverständigen und von Vertretern der Versicherung fortgesetzt.