Rosenheim – Der CSU-Landtagsabgeordnete Otto Lederer beruhigt die Vereine und Betriebe in der Stadt und im Landkreis Rosenheim im Hinblick auf die Anwendung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am Freitag in Kraft getreten ist. Größter Sorgenpunkt der Betroffenen: die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten. Dies sei allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zwingend notwendig, so Lederer: „So müssen zum Beispiel mindestens zehn Personen ständig damit beschäftigt sein, personenbezogene Daten automatisiert zu verarbeiten, damit ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss. Die Verpflichtung beginnt also nicht bereits bei zehn Mitarbeitern insgesamt oder zehn sonstigen Personen, die Zugang zu Datenbeständen haben – beispielsweise Mannschaftslisten von Vereinen.“
Darüber hinaus sei der Begriff „ständig damit beschäftigt“ laut Innenminister Joachim Herrmann so auszulegen, dass sich die betroffene Person mit weit mehr als der Hälfte der durchschnittlichen Arbeitszeit mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. „Dies dürfte bei Vereinen und kleineren Betrieben regelmäßig nicht der Fall sein“, ergänzt Lederer.re