Zoll deckt Sozialversicherungsbetrug auf

„Lohnsplitting“ kommt teuer

von Redaktion

Die Kosten seines Unternehmens zu senken, ist eine Sache. Damit aber die Arbeitnehmer und die Sozialkassen zu schädigen, eine andere. Deshalb wurden jetzt eine Unternehmerin und ein Geschäftsführer aus dem Raum Rosenheim zu Haftstrafen, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Rosenheim – Den zwei Unternehmern aus der Region konnte durch die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim nachgewiesen werden, dass sie über längere Zeit den Sozialkassen zustehende Beiträge vorenthalten hatten. In beiden Fällen wurden die Verantwortlichen jetzt zu empfindlichen Strafen verurteilt.

Im ersten Fall hat das Amtsgericht Traunstein die im Landkreis Rosenheim ansässige Betreiberin eines Gewerbes im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung und Pflege zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Ihr konnte nachgewiesen werden, dass sie über einen Zeitraum von fast drei Jahren mindestens 36 Pflegekräfte pflichtwidrig nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

Den Sozialkassen entgingen dadurch Beiträge in Höhe von knapp 250000 Euro. Durch den Rückgriff auf vorhandenes Vermögen der Täterin können die Sozialkassen zumindest teilweise mit einer Schadenswiedergutmachung rechnen.

Bei einem zweiten, am Amtsgericht Rosenheim verhandelten Fall wurde der Geschäftsführer einer Metallbaufirma aus dem Kreis Rosenheim zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte eine andere Form der Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen gewählt.

Wie die Zollbeamten ermittelten, praktizierte er das sogenannte „Lohnsplitting“. Dabei werden Arbeitszeiten von angemeldeten Arbeitnehmern zum Schein dritten Personen, die tatsächlich nicht selbst arbeiten, als geringfügige Beschäftigung zugeschrieben und für diese nur geringere Sozialversicherungsabgaben gezahlt.

Im vorliegenden Fall wurden sechs Jahre lang sämtliche Überstunden der Arbeitnehmer über Familienangehörige abgerechnet. Die erlangten Einsparungen bei den Beiträgen kommen dem Arbeitgeber nun teuer zu stehen. Zwar wurde seine Freiheitsstrafe aufgrund der günstigen Sozialprognose und seines Tateingeständnisses zur Bewährung ausgesetzt, den Beitragsschaden von insgesamt über 30000 Euro muss er jedoch zurückzahlen.

„Bei Verstößen gegen das Schwarzarbeitsgesetz handelt es sich um keine Kavaliersdelikte, sondern um Straftatbestände mit weitreichenden Folgen“, so das Fazit von Manfred Mayr, zuständiger Fachgebietsleiter des Hauptzollamts Rosenheim. ots

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