Rosenheim/Landkreis – Mit einer Änderung des Waffengesetzes am 6. Juli 2017 wurde Bürgern auch die Möglichkeit eingeräumt, nicht rechtmäßig besessene Schusswaffen oder Munition straffrei abzugeben.
Das Amt für Sicherheit und Ordnung möchte daher noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, Waffen oder Munition, die sich unerlaubterweise zu Hause befinden (etwa durch einen zufälligen Fund im Speicher) bei der Polizeidienststelle oder der jeweiligen Waffenbehörde unter vorheriger Terminvereinbarung abzugeben. Die Frist läuft noch bis Samstag, 30. Juni.
Die Waffenbehörde weist darauf hin, dass das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr dazu führt, die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können. Gebühren fallen für die Abgabe nicht an. re