Verfahren um Unfalltod zweier junger Frauen

Urteil gegen Ulmer (25) ist rechtskräftig

von Redaktion

Staatsanwaltschaft zieht Berufung zurück

Rosenheim – Überraschung im Verfahren um den Unfalltod zweier junger Frauen vom Samerberg: Nachdem die Staatsanwaltschaft Mitte Mai zunächst Berufung gegen die Urteile gegen die beiden Angeklagten eingelegt hatte, zogen die Anklagevertreter die Berufung gegen die 20-monatige Haftstrafe auf Bewährung gegen den 25-jährigen Unfallfahrer aus Ulm jetzt zurück. „Wir sind nach der Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass die Strafe angemessen ist“, sagte der neue Rosenheimer Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert gegenüber den OVB-Heimatzeitungen.

Ließ BMW-Fahrer ihn nicht einscheren?

Anfang Mai war Simon H. aus Ulm zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung, Daniel R. (24) aus Kolbermoor zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Rosenheimer Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Golf-Fahrer aus Ulm durch einen Überholvorgang in Rosenheim den Tod zweier junger Frauen vom Samerberg – Melanie Rüth (21) und Ramona Daxlberger (15) – verursacht hatte, der 24-jährige BMW-Fahrer aus Kolbermoor den Ulmer aber nicht einscheren ließ und damit die Hauptschuld an der Tragödie trägt. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten eine Haftstrafe von jeweils drei Jahren gefordert (wir berichteten).

Nachdem der Anwalt des Ulmers seine Berufung ebenfalls zurückgezogen hat, ist das Urteil gegen dessen Mandanten rechtskräftig, wie Scharbert bestätigte. Für den 25-Jährigen eine große Erleichterung, wie Anwalt Stephan Rochlitz erklärte. „Er hat bei der Forderung der Staatsanwaltschaft ja gesehen, in welche Richtung das Urteil auch gehen kann“, so Rochlitz. „Er ist wahnsinnig erleichtert, dass er einer Haftstrafe entgangen ist.“ Auch der Berufungsprozess wäre für Simon H. nach Einschätzung seines Rechtsbeistands „eine enorme Belastung“ gewesen. Weshalb Rochlitz Simon H., der beim Berufungsprozess gegen Daniel R. wohl als Zeuge aussagen muss, auch dann begleiten wird.

Weitere Anklage

wird noch geprüft

Wann das Berufungsverfahren gegen den Kolbermoorer vor dem Landgericht Traunstein beginnt, dazu konnte Oberstaatsanwalt Scharbert keine Prognose abgeben. Auch ob ein Verfahren gegen den zweiten BMW-Fahrer – der Freund von Daniel R. könnte das Einscheren ebenfalls behindert haben – eingeleitet wird, steht noch in den Sternen. „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, so Scharbert weiter. mw

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