Wasserburg/Rosenheim – Handgreifliche Auseinandersetzungen sind unter Alkoholeinfluss keine Seltenheit. Dass aber eine zierliche 20-jährige Faustschläge austeilt, so geschehen in der Nacht vom 2. auf den 3. September 2017 nach dem Herbstfest, ist schon einigermaßen kurios. Dafür wurde die schon zuvor straffällig gewordene junge Frau aus dem Altlandkreis Wasserburg nun vor dem Jugendschöffengericht zu 14 Monaten Jugendhaft verurteilt. Allerdings unter Anwendung einer sogenannten „Vorbewährung“.
Im dichten Gedränge einer Disco in der Adlzreiterstraße war eine 38-jährige Polin auf die Angeklagte geschoben worden, worauf diese mit einem Faustschlag ins Gesicht reagierte. Als die Geschädigte wissen wollte, was das soll, setzte es den zweiten Schlag. Danach versuchte die 20-Jährige in der Menge unterzutauchen, die Polin hielt sie jedoch an den Haaren fest. Dadurch wurde der Ehemann der Polin aufmerksam, löste den Klammergriff seiner Frau und fragte, was denn hier los sei. Die Blondine schlug auch ihm gleich zweimal ins Gesicht. Der Mann rief die Security, ging mit seiner Frau zum Ausgang und verständigte die Polizei.
Normalerweise hätte die Angelegenheit vor dem Amtsrichter verhandelt werden können. Da die junge Frau wegen ihrer Beteiligung an einem brutalen Raubüberfall nur zwei Wochen vorher vom Jugendschöffengericht Rosenheim zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war (wir berichteten), stand sie nun erneut vor dem Jugendschöffengericht – dieses Mal unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur.
In der Sache war sie umfassend geständig, auch das polnische Ehepaar bestätigte im Zeugenstand den Ablauf des Geschehens in dieser Nacht. Der polizeiliche Sachbearbeiter berichtete, dass zwar alle Beteiligten alkoholisiert, aber nicht volltrunken gewesen seien.
Der Bewährungshelfer der Angeklagten erzählte, dass seine Klientin zu Anfang wenig einsichtig gewesen sei, dann aber aus einem dreimonatigen Anti-Aggressionstraining erkennbar gelernt habe. Selbiges habe sie aber erst nach den Faustschlägen absolviert. Heute würde sie fraglos anders reagieren. Sie gehe einer geregelten Arbeit nach und habe auch sonst alle Auflagen erfüllt. Aus seiner Sicht gäbe es nun eine positive Sozialprognose.
Davon unbeeindruckt erklärte der Staatsanwalt angesichts der Rückfallgeschwindigkeit, dass für ihn eine nochmalige Aussetzung zur Bewährung nicht infrage komme. Er beantragte eine Einheitsjugendstrafe von 16 Monaten, die auch zu vollziehen sei. Der Nebenklägervertreter, Christian Schluttenhofer, beantragte eine angemessene Schmerzensgeldzahlung für seine Mandanten.
Der Verteidiger hob heraus, dass es sich bei seiner Mandantin nunmehr um eine andere Person handle. Seit ihrer beiden Verfehlungen in der Vergangenheit habe sie, auch durch die Auflagen, die damals vom Jugendschöffengericht verhängt worden waren, dazugelernt. Der Bericht des Bewährungshelfers könne hier nicht außer Acht gelassen werden: Alle Prognosen lieferten Anlass zur Hoffnung. Deshalb beantragte er eine Gesamt-Jugendstrafe von zwölf Monaten, wobei er auch sogenannte „Vorbewährung“ ins Feld führte. So würde das Verhalten der Angeklagten erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt und dann festgelegt, ob sie sich eine neuerliche Bewährung verdient habe.
Das Jugendschöffengericht gab im Strafmaß mit 14 Monaten Jugendhaft dem Staatsanwalt recht, akzeptierte aber die „Vorbewährung“, über die letztlich im Dezember dieses Jahres entschieden wird. Zulasten der Angeklagten spreche jedoch, dass sie es damals nicht bei einem Schlag, den man als Ausrutscher hätte werten können, belassen hat. Dieses insgesamt viermalige Zuschlagen habe doch eine erhebliche kriminelle Qualität gehabt. Deshalb verhängte das Gericht obendrein einen vierwöchigen sogenannten Warnschuss-Arrest.