Rosenheim/Traunstein – „Die Serie von Anrufen durch falsche Polizeibeamte hält nach wie vor an“, warnt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Vor allem in den Landkreisen rund um den Chiemsee seien die Trickbetrüger derzeit außerordentlich aktiv.
Das Polizeipräsidium warnt regelmäßig vor den skrupellosen Anrufern und appelliert in diesem Zusammenhang, auch Angehörige und Nachbarn von älteren Mitbürgern, für diese Betrugsmasche zu sensibilisieren. Wie berichtet, war es Ende Mai zu einem vollendeten Callcenter-Betrug im Chiemgau gekommen. Ein Anrufer hatte sich als falscher Polizeibeamter ausgegeben und dabei von einer älteren Frau einen fünfstelligen Bargeldbetrag ergaunert.
„Nach wie vor sind die Trickbetrüger in der Region aktiv und versuchen mit der bekannten Masche an das Bargeld der überwiegend älteren Mitbürger zu gelangen“, so der Polizeisprecher weiter. Allein in den vergangenen zwei Wochen sind 30 Fälle bekannt geworden, bei denen sich die Betrüger unter anderem als Herr „Bach“ oder Herr „Schneider“ von der Polizei vorstellten, um ihre Opfer um deren Ersparnisse zu erleichtern.
Die Polizei warnt immer wieder vor dieser Betrugsmasche. Die Tipps:
Seien Sie äußerst vorsichtig und misstrauisch, wenn es telefonisch um Geld geht, welches sie bezahlen sollen oder gewonnen haben.
Teilen Sie keine persönlichen Daten wie Kontonummer und Bankverbindung mit. Zudem würde die „echte“ Polizei niemals Bargeld bei Ihnen zuhause abholen.
Unterbrechen Sie bei einem Verdacht die Verbindung durch Auflegen und wenden Sie sich unverzüglich an die „richtige“ Polizei unter der Notruf 110.
Obwohl sich die Ermittlungen bei diesem Kriminalitätsphänomen äußerst schwierig gestalten, weil die Hintermänner oft im Ausland sitzen, können immer wieder Erfolge vermeldet werden. So wurden am 7. Juni zwei Frauen in Baden-Württemberg festgenommen, die ihrem Opfer Wertgegenstände im sechststelligen Eurobereich abgenommen hatten. Die Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben prüft derzeit Zusammenhänge mit dem Callcenter-Betrug im Chiemgau. Mitte Mai hat das Landgericht Köln einen Tatverdächtigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Mann hatte eine Seniorin um 176000 Euro erleichtert.