Brandstiftung vor Zwangsräumung?

von Redaktion

Bundesgerichtshof hatte Urteil aufgehoben – Tochter und Mutter erneut angeklagt

Traunstein/Rosenheim – Minuten vor der Zwangsräumung sollen zwei Frauen in der von ihnen gemieteten Doppelhaushälfte in Rosenheim-Happing Benzin verschüttet und angezündet haben. Es gab keinen Großbrand an jenem 19. Juli 2016, aber eine heftige Verpuffung mit einem Schaden von etwa 100000 Euro. Seit gestern müssen sich die angeblichen Brandstifterinnen, eine 54-Jährige und ihre Mutter (76), nach Aufhebung des Ersturteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) ein zweites Mal vor dem Landgericht Traunstein verantworten.

Die Tochter übernahm dabei ohne Mitwirkung ihres Verteidigers Dr. Borchert die Regie und verlas drei selbstverfasste Beweisanträge. Darin forderte sie ein neues toxikologisches Gutachten für sich, die sofortige Aufhebung des Haftbefehls vom Juli 2016 sowie der „unmenschlichen Trennungsanordnung“ zu ihrer Mutter. Die 54-Jährige berief sich auf Grund- und Menschenrechte, die missachtet würden, und wollte den Europäischen Gerichtshof hinzuziehen. Weiter lehnte sie den psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, ab.

Die Sechste Strafkammer hatte die Frauen im Februar 2017 der vorsätzlichen Brandstiftung überführt gesehen. Die 54-Jährige sollte für viereinhalb Jahre hinter Gitter, die Seniorin für vier Jahre. Die Angeklagten gingen in Revision. Der BGH verwies den Fall zurück nach Traunstein zur erneuten Prüfung durch eine andere Kammer. Hauptgrund: Die Aussage einer Kripobeamtin, wonach die 76-Jährige ihr gegenüber die Brandlegung im Krankenzimmer gestanden hatte, hätte vom Landgericht nicht verwertet werden dürfen. Außerdem sprach der BGH der 54-Jährigen einen anderen Verteidiger zu.

Die Hauptverhandlung der Ersten Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann startete gestern mit der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner. Dann ereignete sich stundenlang relativ wenig. Aus nicht genannten Gründen verließ der neu bestellte Pflichtverteidiger der 54-Jährigen, Dr. h.c. Gerhard Strate aus Hamburg, den Gerichtssaal. Den zweiten Verteidiger Dr. Hermann Borchert aus München, schon im ersten Prozess an der Seite der Angeklagten, wollte die 54-Jährige nicht haben. Ihren Antrag auf einen zweiten Pflichtverteidiger wies die Kammer aber zurück. Der 76-Jährigen stehen Dr. Adam Ahmed und David Mühlberger aus München als Verteidiger zur Seite.

Die Erste Strafkammer hörte gestern die ersten Zeugen an. Als ein Beamter (34) der Inspektion Rosenheim zum Einsatzort kam, sah er auf der Straße zerbrochene Dachziegel liegen. In der Alarmierung war von einer „Explosion“ gegen 9.30 Uhr die Rede gewesen. Parallel hatte ein Gerichtsvollzieher, der Probleme bei der Zwangsräumung befürchtete, um Unterstützung durch die Polizei gebeten. Laut dem 34-Jährigen seien zunächst Feuerwehrleute ins Gebäude gegangen. Sie hätten von zwei Personen auf dem Balkon berichtet. Die Angeklagten, wie sich zeigte. Ein Notarzt schickte die Frauen wegen eventueller Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus. Beamte des Kriminaldauerdienstes rückten an, dazu Kollegen von der Kripo.

Der Verdacht auf Brandstiftung entstand schnell, war doch in Haus und Garage Benzin verschüttet worden. Auch ein Benzinkanister tauchte auf. Durch die Verpuffung waren Gebäudeteile beschädigt, die Räume unbewohnbar geworden.

Ein Beamter der Kripo Rosenheim erinnerte sich, die Frauen seien bei seiner Ankunft in zwei Rettungswagen versorgt worden. Sanitäter hätten gesagt, die Frauen könnten jetzt befragt werden. Beide hätten „aufgeregt“ gewirkt. Er habe mit der 76-Jährigen gesprochen und sie vorher über ihre Rechte belehrt. Die Mutter habe erklärt, zu dem Brand und der Brandursache keine Angaben zu machen. Geredet hätte zumindest eine der Frauen über eine Mietminderung, eine Räumungsklage und die für 10 Uhr des gleichen Tages angesetzte Zwangsräumung. Die 54-Jährige habe erzählt, sie habe eine erhöhte Dosis Tabletten eingenommen. Sie habe dennoch „orientiert und geordnet“ gewirkt, betonte der Kripozeuge.

Insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Fortsetzung erfolgt am 18. Juni.

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