Bewährungsstrafe nach Massenschlägerei auf Fussballplatz

„Solche Tritte können tödlich sein“

von Redaktion

Ein Fußballspiel in der A-Klasse (zehnte Liga) ist im Oktober in Prutting eskaliert. Es gab sieben Rote Karten und eine Massenschlägerei. In Rosenheim wurde nun einer der Akteure, ein Rosenheimer (20), wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Rosenheim/Prutting – Die Partie zwischen dem SV Prutting und Türkspor Rosenheim war nach sieben Platzverweisen beim Stand von 2:2 komplett entgleist. Nach einer Schlägerei auf dem Spielfeld musste die Partie in der 60. Minute abgebrochen werden.

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Freistoßpfiff für Prutting. Für das Foul sah ein Türkspor-Spieler die Rote Karte, der Freistoß führte zum 2:2-Ausgleich – da brannten bei einigen Gästespielern die Sicherungen durch. Sie bedrängten vehement den Schiedsrichter. Dann mischten sich auch Spieler des SV Prutting ein.

Zahlreiche Leichtverletzte

Es kam zum Handgemenge, zu Schubsereien. Es hagelte Rote Karten, alle gegen Türkspor, Zuschauer stürmten aufs Feld. In der handfesten Schlägerei erlitten einige Spieler, Zuschauer und der Schiedsrichter Prellungen, Schürf- oder Kratzwunden.

Nun musste sich ein Spieler von Türkspor vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Die Anklage beschuldigte ihn, mit seinen Stollenschuhen auf einen am Boden liegenden Zuschauer eingetreten zu haben. Dabei zog sich der Pruttinger (45) eine Schädelprellung, eine Schwellung am Auge und einen Tinnitus zu.

Zudem soll der Angeklagte den Zweiten Vorstand des SV Prutting (32) zu Boden gerissen, sich auf ihn gesetzt und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt Prellungen an Schädel, Rücken und Thorax und mehrere Schürfwunden.

Der Angeklagte räumte Punkt eins der Anklage ein und entschuldigte sich auch beim 45-Jährigen. Die Emotionen seien hochgekocht, es habe sich um eine Kurzschlussreaktion gehandelt. Der Vorfall mit dem Funktionär habe sich aber anders zugetragen. Demnach habe ihn der 32-Jährige auf dem Weg in die Kabine verfolgt und zum Schlag ausgeholt. Da habe er sich gewehrt, den Angreifer in den Schwitzkasten genommen. Zu Schlägen sei es nicht gekommen.

Der Geschädigte sagte, dass er, als er zur Gaststätte zurücklief, den Angeklagten schon gefragt habe, „ob er einen Vogel hat“. Daraufhin habe dieser ihn umgerissen und auf ihn eingeschlagen. Der 32-Jährige stand noch sichtlich unter dem Eindruck der Ereignisse an dem Oktobersonntag in Prutting. Zum Rückspiel in Rosenheim trat der SV übrigens nicht an – und verschenkte damit drei Punkte.

Anklage: Gezielte

und brutale Tritte

Die Staatsanwaltschaft sah beide Anklagepunkte als erwiesen an und schloss eine Kurzschlussreaktion aus. Auf Videos, die auch im Netz kursieren, sei zu sehen, wie der Angeklagte gezielt und brutal auf den 45-Jährigen eintrat und sich ganz überlegt aus dem Staub machte. Von der zweiten Rauferei gebe es nur eine kurze Bildsequenz. Aus Sicht der Anklage waren die Attacken vor allem im ersten Fall brutal und absolut maßlos. Dies erforderte eine Jugendstrafe von 18 Monaten zur Bewährung, zwei Wochen Dauerarrest und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Verteidiger Klaus Schickler hielt die Forderung für überzogen. Sein Mandant habe einen Anklagepunkt eingeräumt, beim zweiten gebe es erhebliche Zweifel. Der Verteidiger regte an, die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe nach Paragraf 27 zur Bewährung auszusetzen.

Das Schöffengericht blieb zwar unter der Forderung der Anklage, hatte aber keine Zweifel an der Schuld des 20-Jährigen. Richterin Verena Köstner betonte, dass bei dem jungen Mann eine erhebliche erzieherische Einwirkung notwendig sei. Die Taten deuteten auf hohes Aggressionspotenzial und fehlende Hemmschwellen hin. „Solche Tritte können tödlich enden“, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung klar. Ein Antiaggressionstraining und ein einwöchiger Dauerarrest sollen die Bewährungsstrafe spürbar machen. Im Vorfeld war der Angeklagte bereits vom Sportgericht mit einer neunmonatigen Sperre belegt worden.

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