Rosenheim – Eine Prügelei, die sich nach einem Besuch des Rosenheimer Herbstfestes im September 2015 ereignet hatte, war bekanntlich zum zweiten Mal Gegenstand einer Verhandlung vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Wie berichtet, war bereits 2016 der Haupttäter, ein 35-Jähriger aus Kolbermoor, zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden – sein 36-jähriger Cousin, diesmal der Angeklagte, hatte damals versucht, ihn zu entlasten. Wohl weil der Verurteilte in Sachen Schmerzensgeld billiger davonkommen wollte – das Opfer hatte eine langwierige Schulterverletzung davongetragen – beschuldigte er plötzlich seinen Cousin der Mittäterschaft. Der Waldkraiburger wurde nun zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.
Offenbar war sogar noch ein Dritter an der Prügelei beteiligt. An dessen Identität erinnerte sich aber keiner der Beteiligten. Entsprechend saß nun ausschließlich der bislang nicht angeschuldigte Cousin des Haupttäters auf der Anklagebank des Amtsgerichts.
Weiterer Zeuge
soll aufklären
Der wollte sich zunächst darauf hinaus reden, dass er selbst von dem erheblich verletzten Tatopfer angegriffen worden sei. Weil dies zunächst nicht widerlegt werden konnte und auch, weil das Erinnerungsvermögen der Zeugen angesichts des Zeitabstands nicht das Beste war, hatte die Vorsitzende Richterin Bärbel Höflinger die Verhandlung am ersten Tag unterbrochen. Ein weiterer Zeuge sollte geladen werden, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Dieser, ein 29-jähriger Ingenieur aus Bangladesch, schilderte nun in der Fortsetzung detailliert und präzise die Geschehnisse der fraglichen Nacht. Nachdem der bereits verurteilte Haupttäter das Opfer niedergeschlagen hatte, soll – seiner Aussage nach – der nun Beschuldigte zusammen mit einem unbekannten Dritten auf den am Boden Liegenden eingeschlagen haben. Fußtritte, wie sie dem 36-Jährigen in der Anklageschrift vorgeworfen wurden, will der Mann aus Bangladesch allerdings nichts gesehen haben.
Angeklagter bereits zehnmal vorbestraft
Zuungunsten des Angeklagten wurde gewertet, dass in seinem Bundeszentralregister bereits zehn Vorstrafen vermerkt sind, etliche davon sogar einschlägig. Darauf verwies auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Erschwerend bezeichnete er auch die langwierigen körperlichen Schäden, die das Tatopfer davongetragen hatte. Nur weil die Tat nun doch schon drei Jahre zurücklag und der Angeklagte seither nicht mehr straffällig geworden war, stimmte er einer Aussetzung der Strafe von 15 Monaten Haft zur Bewährung zu.
Verteidiger Simon Waxenberger vermochte in dem damaligen Ablauf keine gemeinsame Tat zu erkennen. Auch hielt er einen „Verteidigungsirrtum“ für möglich. Nach seiner Darstellung sei die Verhängung einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen hier angemessen.
Die Richterin machte klar, dass die Aussagen des Zeugen aus Bangladesch durchweg glaubhaft gewesen seien. Damit sei die Schuld des Angeklagten damit erwiesen. Sie verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung.