Brutalität des Vergewaltigers schockt Gericht

14 Jahre und sechs Monate Haft

von Redaktion

14 Jahre und sechs Monate Haft. Richter Michael Höhne hat eine lange Strafe gegen Vergewaltiger Emrah T. verhängt. Aber der 28-Jährige kannte damals auch keine Gnade, als er in Rosenheim und im Englischen Garten zuschlug. Im Münchner Fall erkannte das Gericht sogar auf versuchten Mord.

München/Rosenheim – Sein Gesicht zeigt er nicht, mit geballten Fäusten hält er eine weiße Plastiktüte vors Antlitz – solange, bis die Fotografen den Saal verlassen. Emrah T. wirkt teilnahmslos, auch die Urteilsverkündung verfolgt er ohne Regung, hält seine Augen die ganze Sitzung über geschlossen. 14 Jahre und sechs Monate muss der 28-jährige Vergewaltiger in Haft – unter anderem musste er sich wegen versuchten Mordes verantworten.

„Ich bin schockiert, mit welcher Brutalität Sie für angeblich ein paar Minuten Spaß vorgegangen sind“, sagte Richter Michael Höhne bei der Urteilsverkündung am Landgericht München. Emrah T. selbst schwieg – wie schon den gesamten Prozess über. Doch die Spuren sprachen gegen ihn. „Die Beweislast ist erdrückend“, sagte Höhne. Zweimal hat der gebürtige Türke demnach Frauen brutal angegriffen und missbraucht. Beide Male war seine eigene Frau schwanger, und er fand deswegen „seine sexuellen Bedürfnisse nicht befriedigt“, so Höhne.

Am 26. November 2015 griff Emrah T. eine Spaziergängerin, damals 29, auf einem Fußweg am Rosenheimer Inndamm an, zerrte sie die Böschung hinunter und vergewaltigte sie. Die angehende Ärztin stand Todesängste aus, flüchtete schließlich ohne Schuhe und Hose auf die Straße und schrie um Hilfe. Emrah T., der ein paar Wochen zuvor mit seiner damals schwangeren Frau und seinem kranken Sohn aus der Türkei nach Deutschland geflohen war, konnte entkommen und ging nach der Tat wieder in die Klinik zurück, in der sein Sohn behandelt wurde.

Im Dezember 2015 kam die Familie in einer Asylunterkunft in München unter. Hier ereignete sich ein Jahr später die zweite Tat – zu dem Zeitpunkt war die Ehefrau mit dem dritten Kind schwanger. Am 18. Dezember 2016 verfolgte Emrah T. im Englischen Garten die Joggerin Birgit S. (45). Auf der Isarinsel in Oberföhring packte er sie von hinten und würgte sie. Die bewusstlose Frau brachte er in ein Waldstück des Parks, würgte sie minutenlang, zog sie aus und vergewaltigte sie. Dann überließ er die reglose Frau bei Temperaturen knapp über null Grad ihrem Schicksal. „Er nahm ihren Tod billigend in Kauf“, erklärte Richter Michael Höhne. Birgit S. kam schließlich nach mehreren Minuten wieder zu sich und konnte sich zum Gasthof St. Emmeramsmühle retten, wo ihr sofort geholfen wurde.

Emrah T. wurde schließlich per Zufall identifiziert. Eigentlich wollte die Polizei nur einen Raub abklären und nahm den Angestellten einer Feldmochinger Firma freiwillige Speichelproben ab. Dort arbeitete auch der Angeklagte. Überraschend passten seine DNA-Spuren zu den Vergewaltigungsfällen in der Datenbank. Am letzten Tag der Beweisaufnahme ließ Emrah T. immerhin über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis verlesen, in dem er sich für die Taten entschuldigte.

Schuldig gesprochen wurde der 28-Jährige mit dem Bubi-Gesicht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung im Münchner Fall und besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer Körperverletzung im Rosenheimer Fall. Eine Dolmetscherin übersetzte dem gebürtigen Türken die gesamte Urteilsverkündung. Richter Michael Höhne: „Nutzen Sie die Haftstrafe für eine Gewalt- und Sexualtherapie.“

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