Bad Aibling/München – Der Streit zwischen der AfD und der Stadt Bad Aibling wegen der Nutzung des Kurhauses für eine am 30. September geplante Wahlveranstaltung der Partei spitzt sich weiter zu. Wie berichtet, will der Wirt die AfD nicht beherbergen. Bürgermeister Felix Schwaller hat unter Hinweis auf die Bestimmungen in den Pachtverträgen das Ansinnen der Partei abgelehnt, auf den Pächter Einfluss zu nehmen. Die Stadt als Eigentümer der Immobilie hat die Gastronomie an eine Tochtergesellschaft, die AIB Kur, verpachtet. Die wiederum hat sie an die Firma Forster GmbH unterverpachtet, die unter Verweis auf das Hausrecht der Rechtspartei keinen Zugang in den Saal gewähren will.
Rechtsanwalt Werner Heim aus Aßling wurde daraufhin von der AfD beauftragt, dagegen beim Verwaltungsgericht München vorzugehen. Heim wollte mit einem Antrag nach Paragraf 123 der Verwaltungsgerichtsordnung eine einstweilige Anordnung zu ihren Gunsten erreichen, was nach Parteiangaben scheiterte. Die Kosten des Verfahrens muss die AfD zahlen, dennoch ermutigt sie das Urteil zu weiteren Schritten. Kreisvorsitzender Andreas Winhart sagte den OVB-Heimatzeitungen, in seiner rund 30-seitigen Urteilsbegründung habe das Gericht den Verdacht der AfD erhärtet, dass die Pachtvertragsgestaltung zwischen der Stadt, der AIB Kur und dem Gastro-Pächter „zwielichtig“ sei. „Wie das Urteil bestätigt, hat die Stadt als Investitions- und Unterhaltsträger die Kontrolle über das Kurhaus völlig verloren. Sämtliche Durchgriffsrechte sind nicht wirksam.“
Für Winhart und seine Partei Grund genug, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt gegen die Stadt Bad Aibling einzureichen. Ob die Partei auch den juristischen Weg unter Berufung auf Paragraf 21 der Gemeindeordnung weiterbeschreitet und eine Entscheidung in der Hauptsache anstrebt – der Paragraf besagt, dass alle Gemeindeangehörigen bestehende öffentliche Einrichtungen nutzen dürfen –, will die Partei auf einer Kreisvorstandssitzung im Juli entscheiden. Dagegen sprechen laut Winhart die zu erwartenden hohen Kosten und die Vermutung, dass ein Urteil erst nach der Landtagswahl fallen dürfte. Beim Landratsamt war die Beschwerde der AfD bis gestern noch nicht eingegangen, wie dessen Pressesprecher Michael Fischer bestätigte.
Egal wie die Auseinandersetzung weitergeht, an einer Wahlveranstaltung in Bad Aibling am 30. September will die Partei auf jeden Fall festhalten. Eingeladen werden soll ein Mitglied des Bundesvorstandes. Wer genau, dazu schweigt Winhart noch. „Notfalls beantragen wir halt eine Kundgebung vor dem Kurhaus“, kündigt der Kreisvorsitzende an.
Bürgermeister Felix Schwaller sieht die Angelegenheit gelassen. „Wir haben gewonnen“, bilanziert er das Gerichtsurteil und kontert auch den Vorwurf, die Stadt habe das Kurhaus aus der Hand gegeben. Die Gastronomie zu übertragen, sei wirtschaftlich vernünftig. „Das ist keine hoheitliche Aufgabe und kann nach dem Subsidiaritätsprinzip besser von privater Hand erledigt werden“, sagt der Rathauschef. Er verweist darauf, dass die Stadt die Gastronomie früher zeitweise in Eigenregie betrieben und damit hohe Verluste eingefahren habe. Das sei nicht zu verantworten.
Schwaller erinnert daran, dass er der AfD die Nutzung des Gmoahofs in Willing für eine Wahlveranstaltung angeboten hat. „Einen entsprechenden Vertrag habe ich ihr per Mail geschickt. Die AfD ist eine zugelassene Partei. Da habe ich mit einer Wahlveranstaltung kein Problem.“ Sollte eine Kundgebung vor dem Kurhaus beantragt werden, werde man den Antrag prüfen.