Nach Schwimmbad-Ausrutscher

Kein Schmerzensgeld

von Redaktion

Oberlandesgericht München weist Berufung zurück

Prien – In Bädern kann es rutschig sein – diese Auffassung vertritt nun offenbar auch das Oberlandesgericht München. Eine 55-Jährige aus Frankfurt, die bei einem Besuch im Prienavera Erlebnisbad in Prien ausgerutscht war, hatte zunächst erfolglos vor dem Landgericht Traunstein auf Schmerzensgeld geklagt und anschließend Berufung eingelegt. Die wurde am Mittwoch abgelehnt. Für Dirk Schröder, Geschäftsführer des kommunalen Betreiberunternehmens Chiemsee Marina GmbH (ChiMa), keine Überraschung: „Mir ist kein Oberlandesgericht bekannt, das in so einem Fall anders entschieden hat.“

Wie berichtet, war die Klägerin im August 2015 auf den Fliesen am Rand des sogenannten Erlebnisbeckens gestürzt und hatte sich einen Berstungsbruch der Wirbelsäule zugezogen. Die Folge laut ihres Anwalts: ein längerer Krankenhausaufenthalt und Dauerschäden. Vor dem Landgericht Traunstein hatte ein Gutachter ausgesagt, dass die Fliesen beim Bau des Bads die geforderte Rutschfestigkeit aufgewiesen hatten. Das Gericht war der Ansicht, dass die seitdem erfolgte Abnutzung ein natürlicher Vorgang sei.

Dass die angestrebte Berufung wohl scheitern wird, zeichnete sich bereits im Januar dieses Jahres ab. In einem Schreiben, das den OVB-Heimatzeitungen vorlag, wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass der Senat beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Die Begründung: Man sei einstimmig der Auffassung, dass sie keine Aussicht auf Erfolg habe und der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukomme. Diese Tendenz bestätigte sich am Mittwoch. Auf eine Urteilsbegründung wurde seitens des Gerichts verzichtet.

Gegenwärtig weisen im Prienavera Schilder auf die Rutschgefahr hin. Angesicht dessen, dass das Bad bereits 20 Jahre alt ist, „müssen wir irgendwann mal ran“, sagt der ChiMa-Geschäftsführer. Schon jetzt gelte laut Schröder der Grundsatz: „Wenn wir austauschen, dann rutschfest.“ bhu

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