Rosenheim – Im Brandstiftungsprozess des Landgerichts Traunstein gegen eine 54-Jährige und ihre seit gestern 77 Jahre alte Mutter, die in ihrem gemieteten Haus in Rosenheim-Happing an vielen Stellen Feuer gelegt haben sollen (wir berichteten), bezeugte eine Kripobeamtin vor der Ersten Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann gestern, die Mutter habe ihr gegenüber auf der Intensivstation des Klinikums Rosenheim die Tat gestanden. Unaufgefordert und ohne vorherige Frage habe die 77-Jährige gesagt: „Wir haben Benzin überall ausgeschüttet und alles angezündet.“ Nach einem Schwächeanfall der 77-Jährigen wurde das eigentlich für gestern geplante Urteil vertagt. Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt – wann, war gestern bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Wegen Mietschulden hatte ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Rosenheim die Zwangsräumung gegen die Damen für den 19. Juli 2016 um 10 Uhr anberaumt. Gegen 9.30 Uhr sollen die Mieterinnen laut Anklageschrift vielerorts in dem Doppelhaus einschließlich Keller und Garage Brandstellen vorbereitet und angezündet haben. Hochgefährliche Benzindämpfe entwickelten sich. Bei deren Verpuffung flogen Dachziegel bis auf die Straße, Dachfenster riss es aus den Angeln. Zwar entstand damals kein Großbrand. Feuerwehrleute löschten jedoch zahlreiche kleine Feuer und holten die Mieterinnen mit einer Drehleiter vom Balkon. Der Sachschaden lag bei rund 100000 Euro.
Die Angeklagten wurden damals wegen Verdachts auf Rauchgasvergiftung in das Klinikum Rosenheim eingeliefert. Gleich die Anfangserkenntnisse der Kripo wiesen auf Brandstiftung hin – mit der Folge, dass die Frauen schon während des Aufenthalts im Krankenhaus unter Polizeibeobachtung standen. Eine Kripobeamtin war zur Bewachung der Mutter auf der Intensivstation eingeteilt. Teils direkt, teils über eine Krankenschwester holte die 77-Jährige damals die Polizistin in Zivil an ihr Krankenbett. Dabei fiel die besagte Äußerung.
Der Verteidiger der alten Dame, Dr. Adam Ahmed aus München, widersprach gestern der Verwertung des „Geständnisses“ in der Klinik. Dabei berief er sich auf die Begründung des Bundesgerichtshofs, der das erste Traunsteiner Urteil mit Haftstrafen von viereinhalb Jahren für die Tochter beziehungsweise vier Jahren für die Mutter vom Februar 2017 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung durch eine andere Kammer zurückverwiesen hatte (wir berichteten). Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner vertrat zu dem „Geständnis“ der Mutter eine andere Meinung. Die Kripobeamtin habe sich rechtskonform verhalten, die Mutter weder vernommen noch befragt. Die 77-Jährige habe „von sich aus ihr Herz ausgeschüttet“.
In „Anträgen“, seitenlang und mit juristischen Fachausdrücken gespickt, erhob die 54-Jährige – wie schon im ersten Verfahren – massive Vorwürfe gegen jeden und alles. Sie und ihre Mutter seien brandgeschädigt, sie hätten alles verloren und seien „unschuldig“. Die Tochter unterstellte in elf Anträgen Gerichten in Rosenheim und Traunstein, insbesondere dem Vorsitzendem Richter, „Befangenheit“, „Unmenschlichkeit“, „Vorverurteilung“, eine Einschränkung ihrer Rechte und vieles mehr. Sie griff ihren Pflichtverteidiger, Sachverständige, Kripobeamte und andere Zeugen an, zitierte angebliche „Falschaussagen“, wollte das Bundesverfassungsgericht ebenso wie den Europäischen Gerichtshof unter irrwitzigen Begründungen anrufen. Der Vorsitzende Richter wies die Vorwürfe energisch zurück: „Sie fordern Fairness für sich und teilen Ihrerseits rücksichtslos in alle Richtungen aus.“ Das Ziel der 54-Jährigen zu ihren gestrigen „Anträgen“: Sie wolle eine „neue Beweisaufnahme“.
Der Vorsitzende Richter begründete die Ablehnung der Anträge ausführlich. Die jüngere Angeklagte intervenierte, sie werde erneut einen Ablehnungsantrag gegen die beiden Berufsrichter „wegen Besorgnis der Befangenheit“ stellen – weil ihr „kein rechtliches Gehör“ gewährt werde. Die Mutter ließ sich umgehend den Blutdruck messen. Das Ergebnis: Die 77-Jährige war nicht mehr verhandlungsfähig und wurde zurück in die Justizvollzugsanstalt Traunstein gebracht.