Brandstifterinnen erneut verurteilt

Zweite Verhandlung vor dem Landgericht endet ebenfalls mit Haftstrafen – 54-Jährige legt Revision ein

von Monika Kretzmer-Diepold

Rosenheim – „Wo kann ich Revision einlegen?“ Diese Frage stellte eine 54-Jährige unmittelbar nach ihrer Verurteilung als vorsätzliche Brandstifterin zusammen mit ihrer Mutter. Die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten ve

Mittwoch, 8. April 2026

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