Brandstifterinnen erneut verurteilt
Zweite Verhandlung vor dem Landgericht endet ebenfalls mit Haftstrafen – 54-Jährige legt Revision ein
Rosenheim – „Wo kann ich Revision einlegen?“ Diese Frage stellte eine 54-Jährige unmittelbar nach ihrer Verurteilung als vorsätzliche Brandstifterin zusammen mit ihrer Mutter. Die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten ve