Rosenheim – „Wo kann ich Revision einlegen?“ Diese Frage stellte eine 54-Jährige unmittelbar nach ihrer Verurteilung als vorsätzliche Brandstifterin zusammen mit ihrer Mutter. Die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt, die 76-jährige Mutter bekam drei Jahre und drei Monate. Die Haftbefehle gegen beide hielt das Gericht aufrecht. Als Mieterinnen einer Doppelhaushälfte in Rosenheim-Happing hatten die beiden am 19. Juli 2016 kurz vor der Zwangsräumung Feuer gelegt. Die Benzindämpfe explodierten. Sachschaden: 100000 Euro.
Die Revision der 54-Jährigen zum Bundesgerichtshof (BGH) über ihren Verteidiger, Dr. Hermann Borchert aus München, erreichte die Kammer gestern bereits kurz nach Mitternacht, nur etwa acht Stunden nach dem Urteil. Das teilte Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann auf Nachfrage mit. Tochter und Mutter waren zu dem gleichen Tatgeschehen schon einmal in Traunstein vor Gericht verurteilt worden – zu Haftstrafen von viereinhalb beziehungsweise vier Jahren (wir berichteten). Dagegen waren beide Frauen juristisch vorgegangen. Der Bundesgerichtshof hob die Traunsteiner Entscheidung auf. Grund war eine Aussage der im Klinikum Rosenheim im Krankenbett liegenden Mutter, in der sie gegenüber einer Kripobeamtin die absichtliche Brandstiftung eingestanden hatte. Diese Angaben hätten nicht verwertet werden dürfen, so der BGH.
Nach eingehender Beweisaufnahme gelangte die Erste Strafkammer am Donnerstag zu dem Ergebnis, die Indizien für eine gemeinschaftliche vorsätzliche Brandstiftung hätten zur Überführung der Angeklagten genügt. Das Gericht habe sich „nicht mehr auf die Aussage der Mutter am Krankenbett gestützt“, betonte der Richter in der Urteilsverkündung. Der 76-Jährigen gab er mit, sie habe in zwei Monaten zwei Drittel der jetzigen Strafe verbüßt. Dann könnte sich die Haftfrage neu stellen. Die beiden Frauen waren am 20. Juli 2016, einen Tag nach der enormen Verpuffung, vorläufig festgenommen worden und saßen seither in Untersuchungshaft.
Viereinhalb und vier Jahre Freiheitsstrafe – auf genau die Strafen aus der ersten Hauptverhandlung hatte Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner am Donnerstag plädiert. Der Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung sei zweifelsohne nachgewiesen, betonte er. Die Beweislage sei „erdrückend“. Die Frauen hätten die Tat gemeinschaftlich begangen.
Staatsanwalt zieht Reichsbürger-Vergleich
Der Staatsanwalt führte zahlreiche Indizien auf – vom Mietstreit mit negativem Ausgang vor dem Amtsgericht bis hin zum Kauf von Benzin tags zuvor. Völlig lebensfremd sei die Annahme, nur eine der Frauen habe die Brände gelegt. Dazu der Staatsanwalt: „Beide waren von der Räumung betroffen. Beide waren emotional sehr in die Sache verwickelt. Sie scheinen untrennbar.“
Beide Angeklagte seien gemäß psychiatrischem Gutachten voll schuldfähig gewesen. Das „querulatorische Verhalten“ der Tochter erinnere an „Reichsbürger, die unsere Rechtsordnung ebenfalls ablehnen und sich selber etwas stricken.“ Beide Frauen seien nicht vorbestraft. Als strafschärfend sah der Ankläger den großen Schaden: „Eigentlich hätten sie einen viel höheren Schaden anrichten, das ganze Anwesen in Schutt und Asche legen wollen.“ Trotz der langen Inhaftierung seien die Strafen aus dem ersten Prozess gerechtfertigt. Außerdem sollten die Haftbefehle bestehen bleiben. Mößner wörtlich: „Die Voraussetzungen für eine Halbstrafe wie ein Geständnis liegen nicht vor, nicht einmal für eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe.“
Für die 76-Jährige forderte Verteidiger David Mühlberger Freispruch. „Wir wissen überhaupt nicht, wer welchen Beitrag geleistet hat. Beide Frauen waren im Haus“, begründete der Anwalt. Die Haftbefehle müssten wegen fehlender Verdunklungs- und Fluchtgefahr aufgehoben werden. Borchert, der Verteidiger der 54-Jährigen, sagte, er könne dem Staatsanwalt nicht folgen. Ob beide Frauen zusammen agiert hätten, sei nicht erwiesen. Freispruch sei die Konsequenz, der Haftbefehl außer Kraft zu setzen.
Die Mutter blieb in ihrem letzten Wort dabei: „Meine Tochter und ich sind unschuldig. Wir werden weiterkämpfen – und wenn es der Tod im Gefängnis ist.“ Die Tochter fand „nicht nachvollziehbar, in die Nähe von Reichsbürgern gestellt zu werden“. Im Ermittlungsverfahren seien Beweise gegen sie „systematisch konstruiert worden“, Entlastungsbeweise „systematisch beseitigt worden“.