Traunstein/Wasserburg – Weil er seine Medikamente reduzierte, trat bei einem psychisch angeschlagenen 54-jährigen Österreicher ein akuter Krankheitsschub auf. In diesem Zustand ging er am 22. Januar dieses Jahres auf seine damalige Freundin in deren Wohnung in Wasserburg los. Er misshandelte und verletzte die Frau erheblich. Gegen den Mann ordnete die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel jetzt die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Mit Zustimmung von Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner wurde das Urteil sofort rechtskräftig.
Der Beschuldigte bildete sich am Tattag ein, seine Lebensgefährtin wolle ihn mit einem Messer töten. In angeblicher „Notwehr“ schlug und trat er auf die Frau so lange ein, bis sie bewusstlos wurde. Dabei benutzte er zwei massive Schuhspanner aus Holz, die er der Geschädigten auf den Kopf drosch. Die Holzspanner gingen dabei zu Bruch. Mehrmals warf er seiner Freundin ein Kissen über den Kopf, sodass das Opfer kaum atmen konnte. Wieder zu Bewusstsein kam die Frau irgendwann in der Badewanne. Als der 54-Jährige merkte, wie sie aus der Ohnmacht erwachte, drohte er mit „Umbringen“, sollte sie die Polizei verständigen.
In der Hauptverhandlung machte die Frau Erinnerungslücken geltend. Letztlich bestätigte sie aber doch ihre früheren Angaben bei der Polizei. Fotos bewiesen, wie heftig der Beschuldigte gegen sein Opfer vorgegangen war. Die Frau musste stationär im Krankenhaus behandelt werden, verließ die Klinik jedoch nach zwei Tagen gegen ärztlichen Rat.
Der Österreicher leidet seit Langem unter einer psychischen Störung mit akuten schubweisen Phasen, beispielsweise wenn er die Medikamente in zu geringer Dosierung nimmt. So war es auch zur Tatzeit, wie der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum Gabersee, bestätigte. Der Gutachter attestierte dem Angeklagten eine krankhafte seelische Störung. Nach wie vor sei der Beschuldigte überzeugt, die Geschädigte habe ihn damals „umbringen wollen“. Erst seit wenigen Tagen distanziere er sich von dieser Idee. Bei einem zu niedrigen Medikamentenpegel werde es wieder zu vergleichbaren strafbaren Handlungen kommen, prognostizierte Eberl. Lockerungen bei den Medikamenten seien wohl erst in einem Jahr möglich.
Dieser Einschätzung schlossen sich der Staatsanwalt und Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim an. Der Ankläger betonte, die Geschädigte sei „grün und blau geschlagen worden“. Das zeigten die Schwellungen und Verletzungen im Gesicht, am Kopf und am Körper. Für seine Taten – gefährliche Körperverletzung und Bedrohung – könne der 54-Jährige krankheitsbedingt nicht bestraft werden. Wenn der Beschuldigte wieder seine Medikamente absetze, sei zu befürchten, dass er erneut auf Menschen losgehe. Der Vorsitzende Richter meinte wörtlich: „Er hat gezeigt, was er einem Opfer antun kann.“ Für Unterbringung mit Bewährung sei es noch zu früh, auch wegen der fehlenden Krankheitseinsicht.
Baumgärtl hob das Geständnis seines Mandanten heraus. Von einer „Notwehrlage“ sei nicht mehr die Rede. Das „Austicken“ könne durch den Medikamentenmangel entstanden sein. Zu dem nächtlichen Geschehen gebe es wohl eine Vorgeschichte. Sie sei aber keine Rechtfertigung. „Überlegen Sie, ob ein Depotmedikament für Sie nicht die richtige Lösung ist“, riet er seinem Mandanten. Im „letzten Wort“ beteuerte der Österreicher: „Es tut mir furchtbar leid, was ich gemacht habe.“
Im Urteil griff der Vorsitzende Richter die angeführten Argumente auf. Auch er mahnte eine ausreichende Medikamenteneinnahme an: „Sie müssen daran arbeiten, dass Ihr Zustand stabil wird. Sie haben es in der Hand. Machen Sie mit, ist es gut. Machen Sie nicht mit, bleiben Sie im Krankenhaus.“