Ex-Frau gestalkt und verleumdet

von Redaktion

Kontaktverbot ignoriert – Strafbefehl

Traunstein/Grassau – Seine Ex-Frau verfolgte und verleumdete ein 46-jähriger Grassauer – obwohl er ein Kontaktverbot des Amtsgerichts Traunstein per Vergleich akzeptiert hatte. Die Annäherungsversuche, etwa an einem öffentlichen Badeplatz oder mittels Briefen, und üble Kommentare auf Facebook bescherten dem Stalker einen Strafbefehl mit einer Strafe unbekannter Art und Höhe.

Der Mann legte Einspruch ein. In der Verhandlung am Dienstag vor dem Amtsgericht Traunstein mit Richter Maximilian Lermer zog der Angeklagte sein Rechtsmittel jedoch kurz nach Verlesung der Anklage zurück. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig.

Die Geschädigte hatte im Mai 2017 nach einer verleumderischen Beschuldigung durch ihn auf ihrer Facebook-Seite seinen Account sperren lassen. Da legte er einfach neue Accounts unter anderen Namen an, um böse Kommentare abzugeben oder Beiträge der Ex-Frau zu teilen. Außerdem warf er ihr mehrfach drohende Briefe in den Postkasten. Unter anderem kündigte der 46-Jährige an, äußerst persönliche Dinge zu veröffentlichen. Laut Anklage hatten die Straftaten massive Folgen für die Geschädigte. kd

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