82-Jähriger vor dem Landgericht

Messer-Attacke im Pflegeheim

von Redaktion

Unterbringung in der Psychiatrie abgelehnt – Angeklagter auf freiem Fuß

Grassau – Ein 82-jähriger Bewohner eines Pflegeheims in Grassau ging heuer am Neujahrstag mit einem Tafelmesser mit einer elf Zentimeter langen Klinge auf einen Mitarbeiter des Heims los. Das Landgericht Traunstein sah keinen Grund, den Senior dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, und setzte ihn auf freien Fuß. Wie sich bei der Verhandlung herauskristallisierte, dachte der Angeklagte, ein 20-jähriger Pfleger habe das Messer beim Entfernen überflüssiger Dinge aus seinem Zimmer mitgenommen. Deswegen stach der Mann am Tattag viermal in Richtung des 20-Jährigen.

Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in der Psychiatrie zurück und erlegte der Staatskasse die Verfahrenskosten auf.

Der 82-Jährige führte nach Aussage eines Zeugen immer ein scharfes Messer mit sich: „Wir sagten Hirschfänger dazu.“ Irgendwann sei das Messer abhandengekommen – möglicherweise bei einer Zimmerkontrolle. Schließlich habe der Bewohner von seinen Ausflügen häufig „irgendwelchen Kram“ mitgebracht. Der 82-Jährige hatte jedenfalls den 20-Jährigen im Verdacht, für das Verschwinden des Messers verantwortlich zu sein.

Er näherte sich am Tattag gegen 16.30 Uhr im Aufenthaltsraum dem Pfleger und bewegte das Tafelmesser mehrmals in Richtung von dessen Körpermitte. Der 20-Jährige konnte ausweichen und blieb unverletzt. Kollegen überwältigten den Beschuldigten. Der 82-Jährige wurde vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Senior war schon zuvor mehrmals wegen psychischer Auffälligkeiten stationär in der Psychiatrie. Zur Tatzeit war er vermindert schuldfähig, wie der psychiatrische Gutachter, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte. Mit Wiederholungsgefahr unter ähnlichen Bedingungen sei zu rechnen. In geschütztem Rahmen gebe es kaum Probleme. Der Gutachter sah die Voraussetzungen für eine Unterbringung erfüllt.

Nach dem Willen von Staatsanwalt Maximilian Barbarino sollte der Beschuldigte weiterhin in der Unterbringung bleiben. Der 20-Jährige habe zwar den Eindruck geschildert, der 82-Jährige habe ihn „nicht abstechen wollen“. Das reiche aber nicht, den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung fallen zu lassen. Der Beschuldigte stelle die Tat in Abrede. Diese sei aber durch Zeugen belegt.

Verteidiger, Michael Fraunhofer sprach von „einer anderen Sicht der Dinge“. Eine Anlasstat sei nicht nachgewiesen, eine Wiederholungsgefahr zu verneinen. Im seinem letzten Wort sagte der 82-Jährige, er wisse im Moment nicht, wohin er solle. Seit Wochen suche sein Betreuer nach einem geeigneten Heimplatz für ihn.

„Wir haben davon abgesehen, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen“, hob der Vorsitzende Richter im Urteil hervor. Wenn ein 82-jähriger mit einem Messer herumfuchtele, sei das kein Grund. Das Ausräumen seines Zimmers habe der Beschuldigte als „Diebstahl“ empfunden. Die Stiche seien aus größerer Distanz geführt worden, der 20-Jährige habe ausweichen können. Danach habe sich der alte Mann hingesetzt und Zeitung gelesen. Das Gericht habe einen Körperverletzungsvorsatz verneint. Begangen habe der 82-Jährige nur eine „Nötigung“.

Bestraft werden könne er nicht, er sei schuldunfähig wegen einer organischen Persönlichkeitsstörung. Es sei immer wieder zu Vorfällen gekommen, aber „ein erhebliches kriminelles Verhalten“ könne nicht gesehen werden. Trotz vieler Streitigkeiten im Heim sei es nicht zu Gewalt-Eskalationen gekommen. Die Kammer ordnete keine Unterbringung an – „auch wenn ein gewisses Risiko besteht, dass er wieder zum Messer greift“. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit könnte ein Aufenthalt in der Psychiatrie nur so lange dauern, bis ein geeignetes Heim gefunden sei. Da müsse man „noch nicht zum Hammer der Unterbringung greifen“, schloss der Vorsitzende Richter. Das Gericht setzte den 82-Jährigen sofort auf freien Fuß. Sein Betreuer wird sich um ihn kümmern.

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