Rosenheim/Landkreis – Josef Scheck, 69, aus dem Rosenheimer Stadtteil Happing ist stinksauer. „Wir haben die Arschkarte“, sagt er. Scheck wohnt im Bonauweg, den die Stadt Rosenheim jüngst ausbauen ließ – mit finanzieller Beteiligung der Anwohner. So, wie es die Strabs vorsah. Am 24. April 2017 erhielt Scheck den Bescheid. Er und seine Schwester sollten 16000 Euro bezahlen. Ärgerlich: Die Strabs wurde inzwischen zwar abgeschafft – allerdings rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die gut sieben Monate Differenz zum Zustellungsdatum seines Bescheids kosten den 69-Jährigen nun eine Stange Geld.
Das ist einer der beiden Punkte, die Degenhart mit ihrer Petition – sie ist zu finden unter www.openpetiti
on.de/petition/online/strabs- abschaffen-aber-richtig – angehen möchte. Ebenso wie ihre Parteifreunde im bayerischen Landtag fordert sie, dass der Stichtag 1. Januar 2018 zurückverlegt wird auf den 1. Januar 2014. „Damit können Härtefälle vermieden werden“, sagt die 53-Jährige beim Pressegespräch in der Rosenheimer Vinothek Hacker. Etwa Fälle, in denen ein Anlieger, der bis Ende vergangenen Jahres einen Vorauszahlungsbescheid erhalten hat, für eine noch nicht fertiggestellte Straße bezahlen muss, während ein Bürger in einer Nachbargemeinde für eine bereits fertiggestellte Straße nichts bezahlt, weil diese noch nicht abgerechnet wurde. „Das passt nicht zusammen.“
Degenhart: Wie beim Winterschlussverkauf
Die zweite Forderung in Degenharts Petition betrifft etwa Helmut Hepp, Anwohner der Kampenwandstraße in Prien. „Die Straße ist dem gesunden Menschenverstand nach seit Jahrzehnten hergestellt. Es ist alles da“, sagt er. Allerdings wurde auch seit Jahrzehnten nichts gemacht, es besteht Sanierungsbedarf. Mitte 2017 habe die Gemeinde per Abwägungsbeschluss entschieden, dass die Kampenwandstraße ersterschlossen werden müsse – mit finanzieller Beteiligung der rund 100 Anwohner. Rund eine Million Euro sollen sie insgesamt beisteuern. „Das ist nicht nachvollziehbar“, sagt Hepp. „Seit Jahren wurde nichts gemacht und wir sollen das auffangen.“
Ersterschließung nach mehreren Jahrzehnten? Ja, sagt der Gesetzgeber. Vor rund zwei Jahren wurde beschlossen, dass Straßen, mit deren erstmaliger technischer Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr als Ersterschließung abzurechnen sind. Allerdings tritt das Gesetz erst am 1. April 2021 in Kraft. Heißt: Viele Städte und Gemeinden versuchen nun quasi auf den letzten Drücker, die Straßen zu Ende zu bauen, und den Bürger zur Kasse zu bitten. „Da entwickelt sich ein Rennen auf den Stichtag“, sagt Degenhart. Deshalb fordert sie – ebenfalls im Einklang mit der Landtagsfraktion –, dass die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. „Kein Winterschlussverkauf zu Lasten der Bürger!“
Das würde auch dem Schechener Werner Heimbeck helfen. Er wohnt im „Hochfeld“, einer Straße die circa seit den 1940er-Jahren bewohnt ist. „1990 haben sie einen Kanal reingelegt“, sagt der Rentner. „Seitdem wurde nichts mehr gemacht.“ Das änderte sich plötzlich: Die Straße soll nun ersterschlossen werden – ebenfalls mit finanzieller Beteiligung der Anwohner. „Da wehren wir uns dagegen“, sagt er.
Erfolgsmodell: Druck auf die Gemeinden
Nach dem Vorbild von Helmut Köpke aus Großkarolinenfeld. Er wohnt in einer der Baumstraßen. Die und die Wendelsteinstraße sind die einzigen im Gemeindegebiet, die für eine Ersterschließung vorgesehen sind. 27000 Euro hätte Köpke, einer ersten Prognose nach, zahlen müssen – und das kurz nach dem Hausbau. Es musste etwas geschehen: „Wir haben uns zusammengerottet und die Anwohner wachgerüttelt“, erzählt Köpke. Die Interessen- und Prozessgemeinschaft Baumstraßen, die inzwischen rund 70 Mitglieder zählt, habe Druck auf die Gemeinde aufgebaut. Hinzu kam ein Gerichtsurteil aus Bayreuth aus dem Jahr 2016, bei dem in einem ähnlichen Fall pro Bürger entschieden wurde. Die Konsequenz: Als Zwischenergebnis werden vorläufig keine Bescheide verschickt.