Stephanskirchen/München – Stühle, Wand, Theke und sogar die Optik der Speisenkarte: Marco Marchese, Wirt des Stephanskirchener Restaurants „Marco‘s“, soll die Einrichtung seines Lokals vom Münchner Edel-Italiener „H‘ugo‘s“ abgekupfert haben. Dessen Wirt, Ugo Crocamo, hatte Marchese vor dem Landgericht München I auf Schadensersatz wegen verletzten Urheber-, Design- und Wettbewerbsrechten verklagt. Im Juni hatte der Prozess begonnen (wir berichteten), nun liegt das Urteil vor: Klage abgewiesen.
Bereits während des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter angeregt, die Klage zurückzuziehen. Seine Begründung: Es sei zwar möglich, dass sich der Betreiber des Marco‘s beim H‘ugo‘s Inspirationen geholt hat, eine identische Kopie sei allerdings nicht zu erkennen. Zudem sei das Nachahmen nicht verboten.
Das Landgericht hat zugunsten des Stephanskircheners entschieden. Die „H’ugo’s GmbH“ trägt die Kosten des Verfahrens. „Ansprüche des Klägers scheiden jedenfalls deshalb aus, weil es an einer unlauteren Nachahmung durch die Beklagten fehlt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Darüber hinaus sei hinsichtlich der Restaurantgestaltung des H‘ugo‘s keine wettbewerbliche Eigenart erkennbar. Die sei jedoch Voraussetzung für Nachahmungsschutz.
Nach Auffassung der Kammer, deren Mitglieder sich laut Urteilsbegründung als Durchschnittsverbraucher und regelmäßige Besucher italienischer Restaurants sehen, hebe sich die Ausstattung nicht in einem Maße von anderen vergleichbaren Restaurantaustattungen ab, dass allein dieser Umstand Rückschlüsse auf einen bestimmten Gastronomiebetrieb zuließe. Angesichts der recht deutlichen Unterschiede, was den Gesamteindruck angeht, sieht das Gericht – anders als vom Kläger behauptet – keine identische Nachahmung, sondern allenfalls eine nachschaffende Nachahmung. bhu